Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16574
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung und Raumprogramm für die Erweiterung des Wilhelm-Gymnasiums; Ersatz der Ein-Fach-Sporthalle in der Außenstelle Leonhardstraße 12 durch den Bau einer Zwei-Fach-Sporthalle mit Ressourcen für den Ganztagsbetrieb Errichtung eines Neubaus fürUnterricht am Hauptstandort Leonhardstraße 63
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.09.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.10.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem im Sachverhalt beschriebenen Raumprogramm für die bauliche Erweiterung des Wil-helm-Gymnasiums an beiden Standorten wird zugestimmt. Am Hauptstandort Leonhard-straße 63 entsteht ein Neubau, in der Außenstelle wird die Ein-Fach-Sporthalle durch den Neubau einer Zwei-Fach-Sporthalle ersetzt. Außerdem entstehen in diesem Neubau Res-sourcen für den Ganztagsbetrieb. An beiden Standorten sind darüber hinaus Umwidmungen im Bestand erforderlich.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ratsbeschluss
Der Rat hat am 16.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Raumprogrammbeschlüsse für die Gaußschule und das Wilhelm-Gymnasium bis zum 2. Quartal 2021 zu erstellen und den Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Zur Verwendung der bereits im Haushaltsentwurf 2021 eingeplanten Mittel erstellt die Verwaltung ein Konzept mit folgenden Zielstellungen und legt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor:
- Die fehlenden allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) am Wilhelm-Gymnasium sind nach Möglichkeit auf dem Schulgelände zur Verfügung zu stellen, dazu ist der Neubau eines Erweiterungsbaus vorzusehen.
- Die fehlenden allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) an der Gaußschule sind nach Möglichkeit auf dem Schulgelände zur Verfügung zu stellen. Die für die Errichtung zusätzlicher allgemeiner Unterrichtsräume benötigten räumlichen Kapazitäten werden durch den Abriss der sanierungsbedürftigen Sporthalle geschaffen.
In dem Konzept macht die Verwaltung ebenso Vorschläge für die Schaffung der benötigten Sporthallenkapazitäten.
Die im Haushaltsentwurf 2021 vorgesehenen Finanzraten sind einzuhalten.“
Das Raumprogramm für die Gaußschule hat der Rat in seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlossen (vgl. Ds 21-16378).
2. Ausgangslage, Raumbedarf
Die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9), die bereits im Schuljahr 2020/
2021 zu einem 13. Schuljahrgang an allen Gymnasien geführt hat, gab den Anlass, die räumlichen Bedingungen an allen Gymnasien zu überprüfen. Als Basis für diese Überprüfung dient das im Vorfeld entwickelte Standardraumprogramm (SRP) für Gymnasien
(s. Ds 20-12485 und 20-12485-01). Die Überprüfung ist im letzten Jahr abgeschlossen worden und hat im Ergebnis dazu geführt, dass an vielen Gymnasien die vorhandenen Ressourcen für einen zusätzlichen Jahrgang nicht ausreichen. Die festgestellten Defizite beziehen auch Bedarfe ein, die infolge veränderter curricularer Vorgaben bereits vor der Rückkehr zu G9 bestanden haben.
Für das Wilhelm-Gymnasium hat der Vergleich des Raumbestandes mit dem im SRP beschriebenen Bedarf für ein vierzügig geführtes Gymnasium ebenfalls zu einem rechnerischen Defizit an Räumen geführt. Um übergangsweise Abhilfe zu schaffen und die Beschulung aller Klassen sicherzustellen, kann von der Schule zunächst eine für die Sanierung bereitgestellte Schulraumcontaineranlage am Hauptstandort genutzt werden. Außerdem werden an diesem Standort Räume im Untergeschoss vorübergehend als Unterrichtsräume verwendet. In der Außenstelle Leonhardstraße 12 ist der Schule aktuell ebenfalls eine angemietete Schulraumcontaineranlage mit vier Unterrichtsräumen bereitgestellt worden. Mit diesen Interimsmaßnahmen kann der Schulbetrieb zunächst für einen begrenzten Zeitraum sichergestellt werden.
Da das Wilhelm-Gymnasium auch weiterhin mit einer Außenstelle arbeiten wird, ist es schulorganisatorisch und pädagogisch notwendig, beide Schulstandorte räumlich so zu versorgen, dass jeweils komplette Schuljahrgänge an den Standorten beschult werden können. Daher wurde ein standortbezogenes Raumprogramm unter der Prämisse entwickelt, dass in der Außenstelle nur vier Jahrgänge (5 bis 8) und am Hauptstandort fünf Jahrgänge (9 bis 13) räumlich versorgt werden und die Standorte autark arbeiten können. Mit dieser Aufteilung, die auch von der Schule favorisiert wird, kann eine optimale Auslastung der Bestandsflächen erzielt werden. Auch die Ressourcen für den Ganztagsbetrieb können für beide Standorte ausgewogen verteilt vorgehalten werden. Um die jeweiligen räumlichen Ressourcen für ein autarkes Arbeiten jedes Standortes vorhalten zu können, ist eine bauliche Erweiterung an jedem Standort erforderlich. An beiden Standorten (Hauptstandort Leonhardstraße 63 und Außenstelle Leonhardstraße 12) stehen entsprechende Flächen für eine Erweiterung zur Verfügung.
3. Raumprogramm
Die genaue Ausplanung, welche der benötigten Nutzungen in Erweiterungsbauten platziert werden oder im Zuge der Sanierung und Umwidmung von Bestandsflächen entstehen, soll der späteren Entwurfsplanung vorbehalten bleiben. Nachfolgend ist daher nur der ermittelte Raumbedarf als Raumprogramm näher beschrieben.
Außenstelle Leonhardstraße 12
In der Außenstelle soll der Neubau einer DIN-gerechten Zwei-Fach-Sporthalle als Ersatz für die alte Ein-Fach-Sporthalle errichtet werden. Dies bedingt den Abriss der alten Schulsporthalle, die Ende 2020 nur noch einen geringen Restbuchwert (< 10 T €) hatte. In diesem Neubau könnte außerdem ein Teil der Ganztagsinfrastruktur der Schule untergebracht werden. Der Sporthallenneubau soll teilweise eingegraben werden, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich der maximal möglichen Gebäudehöhe zu erfüllen. Da es sich bei dem Neubau in der Klassifizierung nicht um ein Nebengebäude handelt, ist gemäß NBauO keine Grenzbebauung möglich. Daraus resultierend ist das Gebäude relativ mittig auf dem Grundstück anzuordnen. Die Ausführung der Zwei-Fach-Sport-halle richtet sich grundsätzlich nach dem Standardraumprogramm für 1-, 2- und 3-Fach-Sporthallen (vgl. Ds 20-13856 und 20-13856-01). Die Sporthalle soll aufgrund des beschränkten Baufeldes aber ohne Tribüne und lediglich mit einer normgerechten lichten Standarddecken-Innenhöhe von 7 m ausgeführt werden.
Für ein autarkes Arbeiten der Jahrgänge 5 bis 8 in der Außenstelle werden am Standort eine größere Mensa und weitere Ressourcen für den Ganztagsbetrieb benötigt. Außerdem fehlen ein Pflegeraum, ein dritter Fachunterrichtsraum NTW mit Sammlung und eine Erweiterung des Lehrkräfteaufenthaltsbereichs.
Es wird untersucht, ob es im Rahmen der Sanierung wirtschaftlich vertretbar ist, im Untergeschoss des Altgebäudes einen Teil der fehlenden räumlichen Ressourcen der Schule unterzubringen.
Die umzuwidmende Bestandsfläche im Altgebäude wird auf ca. 600 m² geschätzt.
Hauptstandort Leonhardstraße 63
Am Hauptstandort fehlen für ein autarkes Arbeiten der Jahrgängen 9 bis 13 sechs AUR, zwei Differenzierungsräume und ein Pflegeraum. Die im Altgebäude vorhandenen AUR sind über-wiegend kleiner als nach dem Standardraumprogramm für Gymnasien empfohlen. Außerdem ist die vorhandene Ganztagsinfrastruktur am Hauptstandort bedarfsgerecht auszubauen und es fehlt an Aufenthaltsfläche für Lehrkräfte. Der vorhandene Geschäftsbereich soll ebenfalls einer funktionalen Überprüfung unterzogen werden. Ferner ist das Defizit im Bereich des FUR Musik zu beseitigen. Das Schulgebäude soll komplett saniert und barrierefrei werden.
Die umzuwidmende Bestandsfläche des Altgebäudes wird auf ca. 1.000 m² geschätzt.
Auf dem Schulgrundstück ist Platz für einen Neubau. Welche Nutzungen der Neubau aufnehmen wird, ist der späteren Entwurfsplanung vorbehalten.
Nach der Herstellung der räumlichen Voraussetzungen an beiden Standorten des Wilhelm-Gymnasiums kann die Schule auf das ab 2021/2022 in der Außenstelle vorübergehend bereitgestellte Interim von vier Schulraumcontainern verzichten.
Der geplante Neubau einer Zwei-Fach-Sporthalle in der Außenstelle ist ein Baustein zum Erhalt bzw. zum Ausbau von Sporthallenkapazitäten in der Innenstadt. Die Hallenkapazitäten der neuen Zwei-Fach-Sporthalle, welche auf dem Grundstück des Wilhelm-Gymnasiums entsteht, werden zukünftig dem Wilhelm-Gymnasium und der Gaußschule zur Verfügung stehen. Die Prüfungen zum Ausbau weiterer Sporthallenkapazitäten für die Schulen in der Innenstadt laufen derzeit.
Für die Zeit des Abrisses und Neubaus der Sporthalle in der Außenstelle wird es eine Interimslösung für den Sportunterricht geben müssen, die zu gegebener Zeit erarbeitet wird.
Das Raumprogramm ist mit der Schule abgestimmt.
Als Anlagen sind Lagepläne für eine mögliche Platzierung von Neubauten an beiden Standorten beigefügt.
4. Kosten und Finanzierung
Für die dargestellten Maßnahmen werden ein grober Kostenrahmen von rd. 34,3 Mio. € sowie Beförderungskosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in Ausweichsporthallen während der Bauphase angenommen. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 35,4 Mio. €. Der Kostenrahmen beinhaltet Indexierungen bis zum Jahr 2024 und wird im weiteren Verfahren überprüft.
Von den Kosten der baulichen Umsetzung in Höhe von 34,3 Mio. € entfallen rd. 15,8 Mio. € auf den Hauptstandort (Leonhardstraße 63) und 18,6 Mio. € auf die Außenstelle (Leonhard-straße 12).
In den genannten Kosten sind die Abrisskosten der Sporthalle auf dem Gelände Leonhard-straße 12 enthalten. Zusätzlich entstehen Kosten für den Wertverlust der Sporthalle von bis zu 10 T €.
Die Maßnahmen sollen mit Planungsbeginn ab 2022 umgesetzt werden. Zur Finanzierung stehen folgende Haushaltsmittel im Haushalt 2021/IP 2020 - 2024 auf folgenden Projekten zur Verfügung:
Projekt | Bis 2020 -in T€ - | 2021 -in T€ - | 2022 -in T€ - | 2023 -in T€ - | 2024 -in T€ - | 2025 ff -in T€ -. | Gesamt -in T€ - |
Wilhelm- Gymnasium/ Sanierung (4E.210142) | 179,36 | 50 | 700 | 1.500 | 1.500 | 1.720 | 5.649,36 |
Wilhelm- Gymnasium/ Erweiterung G8/G9 |
| 200 | 400 | 1.600 | 1.700 |
| 3.900 |
Gymnasien/baul. Maßn. G8-G9 (4S.210096) | 435,57 |
|
|
|
|
| 435,57 |
Summe |
|
|
|
|
|
| 9.984,93 |
Die Finanzierungslücke beträgt rd. 25,4 Mio. €. Es ist geplant, die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 / in das IP 2021 - 2025 haushaltsneutral einzubringen.
Aus Transparenzgründen ist vorgesehen, je Liegenschaft separate Einzelmaßnahmen zum Haushalt 2022 einzurichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
