Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16707-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt      4E.21neu Bohlweg 32/33, Umbau für 32.41

Sachkonto     421110 Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 508.500 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2021 (Aufwand) 0,00 €

außerplanmäßig beantragter Aufwand: 508.500,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 508.500,00

 

Mit dem Umzug der Abt. 32.4 von der Fallersleber Str. 1 in die Friedrich-Seele-Str. 7 im Oktober 2018 haben die Bürgerinnen und Bürger vermehrt die ehemalige Bürgerberatung im Rathaus-Altbau in Anspruch genommen. Im März 2020 musste die Bürgerberatung Corona-bedingt schließen. Eine Wiedereröffnung war nicht möglich, da die notwendigen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Die Räume sind zudem nicht barrierefrei und werden zwischenzeitlich anderweitig genutzt.

 

Eine dauerhafte barrierefreie Psenz der Stelle 32.41 in der Innenstadt ist aber seit dem Auszug der Abt. 32.4 aus der Fallersleber Str. 1 zwingend erforderlich. Dies zeigte auch die Eröffnung eines Bürgerbüros in der Reichsstr. 3 im August 2020. Diese „Außenstelle“ von 32.41 wurde von Beginn an gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen, die hierfür auch deutlich längere Terminvorlaufzeiten als für das Hauptgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 in Kauf genommen haben.


Die Räume in der Reichstr. 3 konnten nur bis Mitte Juli 2021 genutzt werden. Seit dem

22. Juli 2021 befindet das Bürgerbüro am Steinweg 19 als vorübergehende Lösung bis zum Einzug in die ehem. Commerzbank. Die Anmietung Steinweg 19 erfolgt bis Ende 2021, mit der Option der Verlängerung bis Jahresmitte 2022.

 

In den neuen Räumen Bohlweg 32/33 soll dauerhaft ein Innenstadtbüro der Stelle 32.41 eingerichtet werden, das neben den klassischen Aufgaben der Stelle 32.41 auch die Aufgaben der ehemaligen Bürgerberatung übernimmt. Insgesamt sollen dort dauerhaft fünf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig werden.

 

r die neue Nutzung der Räume sind diverse Umbau- und bauliche Instandsetzungs-maßnahmen in Höhe von 508.500,00 € erforderlich.

 

Die Maßnahme ist sachlich und zeitlich unabweisbar, da bei einer Verschiebung der Baumaßnahme und Einplanung der benötigten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 sowohl die Miete für den Bohlweg 32 als auch die Miete für die derzeitige Unterbringung im Steinweg 19 anfallen würden. Eine mögliche weitere Anmietung unter Berücksichtigung der sich verschiebenden Baumaßnahmen könnte Mehrkosten in Höhe von bis zu rd. 56 T€ erzeugen. Um diese Mehrkosten zu vermeiden, ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zwingend erforderlich.

 

Bei den Deckungsmitteln aus dem Projekt 4E.210272 handelt es sich um echte Deckungsmittel; die Deckungsmittel aus dem Projekt 4E.210289 sind nachzuveranschlagen - allerdings erst im Restbedarf ab 2026 des neuen Investitionsprogramms.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minder-aufwendungen

4E.210272.00.505 / 421110

BBS Johannes-Selenka-Schule/Fassadensanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen

    257.000

Minder-aufwendungen

4E.210289.00.505 / 421110

BBS Johannes-Selenka-Schule/Umbau Ernährungsabt. / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen

251.500   

 

 

4. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt      3E.21neu Petzvalstr. 50 B, Sanierung Trinkwassernetz

Sachkonto     427114 IM Planungskosten

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 190.000 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2021 (Aufwand) 0,00 €

außerplanmäßig beantragter Aufwand: 190.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 190.000,00

 

Im städt. Gebäude Petzvalstraße 50 B ist das Trinkwassernetz in einem sehr schlechten Zustand und muss umgehend saniert werden. Bei der Beprobung des Trinkwassers im Juni 2021 wurden stark erhöhte Blei-, Nickel- und Cadmiumwerte sowie eine Überschreitung des Grenzwertes bei der Legionellenzahl um das Zweifache festgestellt.

 

Aufgrund dieser Beurteilung hat FB 65 die Nutzung der Nasszellen (Duschen) wegen Gefahr in Verzug für mehrere Tage untersagt und eine Spülung des gesamten Leitungsnetzes durch eine Fachfirma angeordnet. Bis heute sind Teilbereiche für die Nutzung nicht freigegeben.

 

Das Gebäude ist an verschiedene Firmen und Institutionen sowie die Volkshochschule (VHS) mit verschiedenen Bildungsgängen vermietet. Daher sind sanitäre Einrichtungen inkl. Duschen vorzuhalten. Dies ist auch im Mietvertrag zugesichert.

 

Aktuell wurden provisorische Spülmöglichkeiten geschaffen, dennoch kann wegen der sehr großen Leitungsdimensionen eine ausreichende Trinkwasserqualität nicht dauerhaft sichergestellt werden. Die Anlage darf nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik im derzeitigen Zustand nicht betrieben werden.

 

Der Abteilungsleiter der VHS, Herr Junge, weist darauf hin, dass bei fehlender Duschmöglichkeit die betriebliche Ausbildung nicht vorgenommen werden kann und Fördergelder verloren gehen. Für die gewerbliche Nutzung durch die VHS sind funktionsfähige und hygienische Duschbereiche für Damen und Herren erforderlich.

 

Um die Nutzung des Gebäudes und somit Mieteinahmen zu sichern und Schadensersatz-klagen aufgrund von Nutzungseinschränkungen der Gewerbebetriebe zu vermeiden, ist es unumgänglich, möglichst umgehend mit der Planung der Baumaßnahme zu beginnen.

 

Die Sanierung des Trinkwassernetzes wird die Nutzung der Sanitärbereiche langfristig sicherstellen. In diesem Zusammenhang wird zudem ein bislang nicht vorhandenes behindertengerechtes WC integriert.

 

Aufgrund der großen Gebäudedimension wird die Gesamtmaßnahme ca. 1.260.000 € kosten und soll 2022 begonnen werden. Die Baukosten werden im Wege der zwingenden Ansatzveränderungen haushaltsneutral im Haushalt 2022 veranschlagt.

 

Die beantragte Mittelbereitstellung in Höhe von 190.000 €r Planungsaufwendungen ist unausweichlich, damit das Vorhaben sofort nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 umgesetzt werden kann. Das Investitionssteuerungsverfahren wird umgehend eingeleitet.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minderaufwendungen

4S.210036.00.505.213 / 421110

FB 20: Programm Instand. Städt.Kitas/San. Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

190.000

 

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