Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16735-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24. August 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

In der Naabstraße wurde Jahr 2014 lediglich für den Wendehammer ein absolutes Haltverbot angeordnet. Durch das damals praktizierte Parken im Wendehammer war die Müllabfuhr nicht gewährleistet, weshalb das absolute Haltverbot nötig wurde.

 

Den Anwohnenden steht jedoch auf der gesamten Naabstraße beidseitig ein baulich angelegter Parkstreifen zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

Der öffentliche Raum in den Straßen ist zunächst nicht für die Bereitstellung von Einstellplätzen vorgesehen. Parkplätze auf öffentlichen Straßen sind ein zusätzliches Angebot, dass gegenüber den sonstigen Ansprüchen an den Straßenraum nachrangig ist.

Im gesamten Isarviertel stehen dennoch zahlreiche, baulich angelegte Parkstreifen zur Verfügung, kurze fußufige Wege sind durchaus hinnehmbar. Die Verwaltung sieht hier keine weiteren Möglichkeiten, Änderungen sind nicht geplant.

 

Um den Parkdruck zu minimieren, bietet sich die konsequente Nutzung des Fahrrades und des ÖPNV an. Sowohl die Bus- als auch die Straßenbahnhaltestelle Am Lehmanger, befindet sich zum Beispiel, ab Mitte Isarstraße, in nur 300 m Entfernung.


 

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