Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16946
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Pflege baulichen Kulturgutes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der in der Vorlage vorgeschlagenen Zuschussgewährung zur Pflege des baulichen Kulturgutes wird zugestimmt.“
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 f der Hauptsatzung (in der Fassung der Zehnten Änderungssatzung vom 11. Mai 2021). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes um einen Beschluss, für den der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Bewertung der Verwaltung
Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Im Jahr 2002 schlossen die Richard Borek Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde mehrfach, zuletzt 2020, um jeweils weitere sechs Jahre verlängert.
Die jährliche Fördersumme bestreiten die Stadt und die Richard Borek Stiftung gemeinsam; sie beträgt im Jahr 2021 100.000,00 € (davon 1/3 Richard Borek Stiftung und 2/3 Stadt).
Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung und oft auch einer besonderen, fachlich versierten aufwändigeren Ausführung. Daher entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die von der Denkmaleigentümerin bzw. dem Denkmaleigentümer zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen.
Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, sie tragen zu einer Unverwechselbarkeit und höheren Attraktivität des Stadtbilds bei. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt. Daher profitieren alle von diesen Erhaltungsmaßnahmen, diese liegen somit nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.
Es handelt sich um folgende fünf Objekte, die durch einen Zuschuss (Stadt und Stiftung) in Höhe über 5.000,00 € gefördert werden sollen:
1. Fachwerkhausensemble, Ziegenmarkt 1 +2, Kohlmarkt 10
- Fassadensanierung der Hofseiten und Hintergebäude -
Zuschuss: 5.300,00 €
2. Wohngebäude, Altewiekring 24
- Erneuerung aller Fenster -
Zuschuss: 10.000,00 €
3. Wohngebäude, Altewiekring 25
- Erneuerung aller Fenster -
Zuschuss: 10.000,00 €
4. Wohngebäude, Löwenwall 6
- Restaurierung der Stuckdecke im 1. OG –
Zuschuss: 9.150,00 €
5. Wohngebäude, Adolfstraße 37
- Sanierung der Fassade, Ergänzung Fassadenelemente, Dachdeckerarbeiten –
Zuschuss: 7.500,00 €
