Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16870

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Fraunhofer-Gesellschaft hat mit Schreiben vom 28. Juli 2021 beantragt, im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Forschungscampus am Bienroder Weg die bislang namenlose Erschließungsstraße zu den zwei dort ansässigen Braunschweiger Fraunhofer-Instituten (WKI und IST) zu benennen und die Straße als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Den Antrag haben parallel und gleichlautend der Stadtbezirksrat Schunteraue und die Verwaltung erhalten. Mit dieser Mitteilung gibt die Verwaltung Hinweise zu den Rahmenbedingungen für eine mögliche Neubenennung der Straße, die (sachlich und zeitlich) unabhängig von der Frage zur Widmung und Übernahme der Straßenbaulast/ Verkehrssicherungspflicht zu betrachten ist.

 

Maßgebliche Ziele der Straßen- und Wegebenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Rettungseinsätzen). Bei einer Betrachtung der Lagebezeichnungen in dem Bereich der Erschließungsstraße kann die seinerzeitige Adressbildung für die Forschungsinstitute und das Studentenwohnheim zum Bienroder Weg heute nicht mehr vollständig nachvollzogen werden. Dennoch besteht aus Sicht der Verwaltung in dieser Angelegenheit kein unmittelbar zwingender Handlungsbedarf, da durch die sehr gute und auffällige Ausschilderung am Bienroder Weg die Orientierung und Auffindbarkeit aller Anlieger an dem Stichweg offenbar problemlos gegeben ist. Orientierungs- bzw. Auffindungsschwierigkeiten sind bis heute keine an die Verwaltung herangetragen worden.

 

Dennoch würde eine Benennung die Orientierung gegenüber dem Status Quo verbessern. Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass die Zufahrt bislang nicht direkt vom Bienroder Weg abzweigt, sondern über ein kurzes Teilstück der Wichernstraße erfolgt, die bei ihrer Benennung im Jahr 1954 als Ring ausgebildet worden ist und jeweils am Bienroder Weg beginnt bzw. endet. Diese Straßenführung bliebe auch künftig erhalten, sodass die neu zu benennende Straße von der Wichernstraße abgehen würde. Eine Benennung wäre somit auch aus fachlicher Sicht sinnvoll und die Erforderlichkeit begründbar. Es würde sich dabei nicht um eine Umbenennung handeln, sondern um eine Neubenennung mit entsprechender Adressänderung der Anlieger. Der baulich getrennte Fuß- und Radweg zur Fliednerstraße ist unter Orientierungsgesichtspunkten von dem Projekt nicht betroffen und würde nicht benannt.

 

Die zu benennende Straßenfläche befindet sich derzeit in Privateigentum. Auch die Benennung von Privatstraßen ist möglich und könnte unabhängig von der weiteren Entwicklung des Projekts hinsichtlich Straßenausbau/Erschließung und Widmung erfolgen. Die Eigentumsverhältnisse sind jedoch insofern von Bedeutung, dass alle von der Straßenbenennung durch eine Änderung ihrer Lagebezeichnung betroffenen Anlieger (Grundstückseigentümer) von der Verwaltung im Zuge des Benennungsverfahrens zu dem Vorhaben angehört würden und zustimmen müssten. Betroffen wären die Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz als derzeitiger Eigentümer der Straßenfläche, das Studentenwerk Braunschweig (Bienroder Weg 54), ein privater Anlieger (Bienroder Weg 54 A) und die Fraunhofer-Institute als Antragsteller. Eine Adressänderung des Studentenwohnheims An der Schunter hätte Auswirkungen auf derzeit 467 dort gemeldete Studierende, die sich ummelden müssten.

 

Die Fraunhofer-Gesellschaft schlägt als Namen für die neu zu benennende Straße „Am Fraunhofer-Campus“ vor, um die in Braunschweig ansässigen Fraunhofer-Institute verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken und zugleich künftig repräsentative Adressen für die Forschungseinrichtungen zu bilden. Die Benennung nach einer Persönlichkeit (z. B. Wilhelm Klauditz als Gründer des nach ihm benannten Instituts) wurde erwogen, stellt aber nicht die favorisierte Lösung dar. Diesbezüglich hatte der Stadtbezirksrat bereits selbst erste Vorüberlegungen angestellt (DS 21-15801-01, abgelehnt), Die Benennungsmotivation der Fraunhofer-Gesellschaft ist nachvollziehbar und der vorgeschlagene Name auch aus Verwaltungssicht aufgrund des direkten örtlichen Bezuges grundsätzlich passend. Eine Verwechselungsgefahr mit der bereits in Gliesmarode existierenden Joseph-Fraunhofer-Straße ist nicht in dem Maße gegeben, dass die gewünschte Benennung am Institutsstandort nicht in Betracht gezogen dürfte.

 

„Fraunhofer-Campus“ müsste nach den regelmäßig angewendeten Duden-Rechtschreibregeln für Straßennamen ohne Bindestrich zusammengeschrieben werden. Zur besseren Erkennbarkeit des namensgebenden Bestimmungswortes ist jedoch eine Ausnahme zulässig. Auf Präpositionen zu Beginn des Benennungsnamens sollte gemäß den regelmäßig angewendeten städtischen Benennungsrichtlinien soweit möglich verzichtet werden, um die Auffindbarkeit in Karten und (digitalen) Datenbanken und Verzeichnissen zu verbessern. Ggf. könnte im vorliegenden Fall ausnahmsweise auch von dieser Regel abgewichen werden.
 

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