Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16875

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Zusammenhang mit baulichen Mängeln an den privaten Verkehrsflächen im Bereich der o. a. Gebäude war um Auskunft gebeten worden, ob sich die Verwaltung auch eine Umnutzung des Bereichs, z. B. als Pocket-Park, vorstellen könne.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die angefragte Fläche nördlich des Ligusterwegs 22 liegt auf insgesamt drei Flurstücken, die alle im Privateigentum teilweise mehrerer Eigentümer sind. Gemäß Bebauungsplan RH 12 befinden sich die Flurstücke innerhalb der Baufläche, teilweise als Gewerbegebiet und teilweise als Kerngebiet festgesetzt.

 

Die Idee der Pocket-Parks basiert vorrangig darauf, in hochverdichteten, innenstadtnahen Bereichen kleinräumige Inseln zu schaffen, die sich mit ihrer Aufenthaltsqualität sowie kleinklimatischen Wirkung positiv bemerkbar machen. Im vorliegenden Fall befinden sich im unmittelbaren Umfeld sowohl Kleingartenanlagen als auch private und öffentliche Grünanlagen. Die Intention der Pocket-Parks würde in diesem Umfeld nicht zur Geltung kommen.
Ggf. wären andere Umnutzungen, die die vorgesehene gewerbliche Nutzung nicht beeinträchtigen, jedoch vorstellbar.
 

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