Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16638-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage von Herrn Plock vom 03.08.2021 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu 1.:
Die Absperrungen der Wege und des Parkplatzes nnen aus Sicherheitsgründen erst aufgehoben werden, wenn der Abriss des Gebäudes erfolgt ist. Eine Abrissanzeige liegt bereits vor, so dass ab Mitte September mit der Vornahme des Abrisses gerechnet wird und in der Folge auch die Absperrungen entfallen können.

 

Zu 2.:

r die Herstellung der Verkehrssicherheit und die Beseitigung der Kontaminierung des Grundstücks ist der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich.

 

Zu 3.:

Um Sichtbehinderungen für mobilitätseingeschränkte Personen durch parkende Fahrzeuge auf dem Ligusterweg südlich des Brandortes zu vermeiden, wird ein absolutes Haltverbot auf einer Länge von ca. 12 m südlich des Brandortes ausgewiesen.


 

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