Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16638-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiteres Vorgehen nach dem Großbrand im Einkaufszentrum Schwarzer Berg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.09.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage von Herrn Plock vom 03.08.2021 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Absperrungen der Wege und des Parkplatzes können aus Sicherheitsgründen erst aufgehoben werden, wenn der Abriss des Gebäudes erfolgt ist. Eine Abrissanzeige liegt bereits vor, so dass ab Mitte September mit der Vornahme des Abrisses gerechnet wird und in der Folge auch die Absperrungen entfallen können.
Zu 2.:
Für die Herstellung der Verkehrssicherheit und die Beseitigung der Kontaminierung des Grundstücks ist der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich.
Zu 3.:
Um Sichtbehinderungen für mobilitätseingeschränkte Personen durch parkende Fahrzeuge auf dem Ligusterweg südlich des Brandortes zu vermeiden, wird ein absolutes Haltverbot auf einer Länge von ca. 12 m südlich des Brandortes ausgewiesen.
