Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16700

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Karl-Schmidt-Straße soll als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG

i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straße nicht über den Wirkungskreis des Stadtbezirks hinausgeht.

 

Begründung:

Die "Karl-Schmidt-Straße“ dient neben der Anwohnererschließung auch der Erschließung eines Gewerbebetriebes und des HKW Mitte der BS|ENERGY, wodurch gegensätzliche Nutzungsansprüche an den Straßenraum hervorgerufen werden. Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen weder den Unternehmen noch den Anwohnern.

 

Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Karl-Schmidt-Straße sind erfüllt.

 
 

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