Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16700
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Karl-Schmidt-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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30.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straße nicht über den Wirkungskreis des Stadtbezirks hinausgeht.
Begründung:
Die "Karl-Schmidt-Straße“ dient neben der Anwohnererschließung auch der Erschließung eines Gewerbebetriebes und des HKW Mitte der BS|ENERGY, wodurch gegensätzliche Nutzungsansprüche an den Straßenraum hervorgerufen werden. Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen weder den Unternehmen noch den Anwohnern.
Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Karl-Schmidt-Straße sind erfüllt.
