Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16510
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtungsbeschluss - Klimaschutzkonzept 2.0
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.07.2021
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22.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 wie nachfolgend ausgeführt fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es soll angestrebt werden, bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 % gegenüber 1990 sowie eine Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.
- Als prioritär umzusetzende Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2.0 sollen zunächst folgende Maßnahmen ausgeplant und weiterverfolgt werden:
- Klimaschutz in Braunschweig organisatorisch, strukturell und personell stärken
- Klimaschutz in Braunschweig finanziell stärken und steuern
- Klimaneutrale Verwaltung (inkl. Beteiligungsgesellschaften) bis 2030
- Klimafreundliche/-neutrale Mitarbeiter*innenmobilität
- Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten
- Prüfung der Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030“
- Prüfung der Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe
- Erzeugung klimafreundlicher Fernwärme
- Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
- Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft
- Solarstrom im gesamten Stadtgebiet ausbauen und fördern
- Initiierung einer Allianz „Jobmotor Energiewende“
- Klimagerechte Baulandentwicklung
- Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand
- Ausbau der Braunschweiger Energieberatung
- Reduzierung des fossilen motorisierten Individualverkehrs
- Stärkung des ÖPNV
- Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs
- Schaffung eines Nachhaltigkeitszentrums
- Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für die ersten konzeptionellen Maßnahmen zwingend erforderlichen Personalbedarfe im Fachbereich 68 im Umfang von 3,5 Stellen in den Stellenplan 2022 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen. Um eine möglichst schnelle Umsetzung der prioritären Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, diese Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Besetzung freizugeben.
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Klimaschutzkonzept um eine grundlegende Zielsetzung der Entwicklung der Kommune.
Hintergrund
Seit Herbst 2019 wird das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) fortgeschrieben. Das IKSK 2.0 verfolgt, das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens entsprechend für Braunschweig umzusetzen. Die Verwaltung hat bereits mehrfach berichtet (Drs. 19-12185, Drs. 19-11760, Drs. 19-12185, Drs. 20-12836, Drs. 20-14193).
Um möglichst effizient die bevorstehenden Abstimmungen mit den jeweils für die Umsetzung zuständigen Verwaltungseinheiten vornehmen zu können, wird ein zweistufiger Beschluss des IKSK 2.0 vorgeschlagen:
- Mit dieser Vorlage soll ein Richtungsbeschluss erwirkt werden, der die grundsätzliche Zielrichtung sowie die prioritären Maßnahmen und die zur Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt bereits zwingend erforderlichen personellen Ressourcen und Finanzmittel benennt. Durch diesen Richtungsbeschluss kann sichergestellt werden, dass neben dem noch kommenden Beschluss selbst bereits frühzeitig die unbedingt notwendigen finanziellen Ressourcen und Personalstellen für den Haushalt und den Stellenplan 2022 eingestellt und mit der Umsetzung so schnell wie möglich begonnen werden kann.
- Als Zweites erfolgt sodann der Beschluss des gesamten IKSK 2.0 mit Nennung aller Maßnahmen, der jeweiligen ausführlichen Maßnahmenblätter sowie weiterer zur Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.
Zielsetzung
Entsprechend der jüngsten Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes (12.05.2021), leistet die Stadt Braunschweig mit dem IKSK 2.0 einen Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens. Damit einher geht die Zielsetzung, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um mindestens 65 % (Basisjahr 1990) zu reduzieren und eine Treibhausgasneutralität möglichst 2045 zu erreichen.
Um die Zielerreichung zu konkretisieren, liegt dem IKSK 2.0 ein Klimaschutzszenario zu Grunde, welches eine mögliche Entwicklung beschreibt. Das Klimaschutzszenario basiert darauf, dass bis 2050 die Reduzierung des Endenergiebedarfs um 50 % erforderlich ist, gleichzeitig aber auch der Anteil der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet auf nahezu 100 % zunimmt. Basierend auf diesem Szenario wurde auch ermittelt, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden könnte, also z. B. wie hoch die Sanierungsrate sein oder wie viel Photovoltaik zugebaut werden muss.
Ohne Berücksichtigung der Corona-Effekte ist davon auszugehen, dass Braunschweig Ende 2022 durch den Kohleausstieg eine THG-Minderung von etwa 40 % (entsprechend des ersten Klimaschutzkonzeptes) erreichen wird. Um die restlichen 25 % bis zum o. g.
Zwischenziel 2030 zu erreichen und Grundlagen für danach zu schaffen, sind umfangreiche und schnelle Klimaschutzmaßnahmen nötig.
Maßnahmenentwicklung und Priorisierung
Bei der Entwicklung der Maßnahmen unterstützen drei Fachbüros, 4|K, e4 und das Leipziger Institut für Energie und Umwelt. Es fanden insgesamt acht Expert*innen-Workshops zwischen Ende 2019 und Anfang 2021 statt. Auch die Öffentlichkeit wurde in einer Bürger*innenveranstaltung beteiligt. Basierend auf den lokalen Fachkenntnissen der Expert*innen aus Verwaltung, Politik, Unternehmen und Vereinen sowie den wissenschaftlichen Kenntnisständen der Fachbüros sind insgesamt über 40 Maßnahmen entstanden. Diese Maßnahmen erstrecken sich über sechs Handlungsfelder „Politik und Verwaltung“, „Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“, „Energieversorgung“, „Mobilität und Verkehr“, „Wirtschaft und Wissenschaft“ sowie „Klimafreundlicher Alltag“.
Da nicht alle Maßnahmen gleichzeitig in die Umsetzung gebracht werden können, wird eine Priorisierung vorgeschlagen.
Die Auswahl erfolgte anhand von drei Kriterien:
a) Die Maßnahme hat ein relevantes THG-Minderungspotential.
Insgesamt machen die prioritären Maßnahmen aus den Handlungsfeldern
„Energieversorgung“, Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“ sowie „Mobilität und Verkehr“ etwa 95 % der bis 2030 im Szenario angestrebten THG-Minderung aus.
b) Die Maßnahme hat eine übergeordnete Bedeutung, z. B. weil bereits heute mit den ersten Schritten begonnen werden muss (bspw. Ausstieg aus dem Erdgas) oder eine Grundlagenfunktion für andere Maßnahmen besteht (z. B. Jobmotor Energiewende). Eine übergeordnete Bedeutung liegt auch vor, wenn eine besondere Öffentlichkeitswirksamkeit besteht und/oder die Maßnahme dazu beiträgt, auch außerhalb von Braunschweig eine THG-Minderung zu erzielen. Dies trifft insbesondere auf Maßnahmen zur Reduzierung konsumabhängiger THG-Emissionen zu, die nach dem Territorialprinzip in einer kommunalen THG-Bilanz nicht erfasst werden. Auch Maßnahmen mit einer besonderen Bedeutung hinsichtlich der Vorbildfunktion und der Glaubwürdigkeit (bspw. Themenkomplex „Klimaneutrale Verwaltung“) wurden als prioritär eingestuft.
c) Die Maßnahme wurde bereits kürzlich politisch beschlossen (Bsp. s.u.).
Auch die weiteren Maßnahmen sollen sukzessive zur Umsetzung kommen. Die zeitliche Staffelung der Umsetzung ermöglicht aber zunächst den Aufbau wichtiger struktureller und personeller Grundlagen in Verbindung mit den prioritären Maßnahmen.
Im Folgenden werden einige wesentliche Punkte hervorgehoben. Weitere Informationen z. B. zur Beteiligung oder zur Übersicht aller geplanten Maßnahmen der Priorität 1 - 3 sind in dem beigefügten Kurzbericht zum Richtungsbeschluss zu entnehmen.
Handlungsfeld „Politik & Verwaltung“
Das Handlungsfeld ist von übergeordneter Bedeutung, da es organisatorische, strukturelle und finanzielle Voraussetzungen für die Maßnahmenumsetzung und dessen Monitoring beinhaltet. Eine mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Organisationseinheit Klimaschutz stellt sicher, dass die beschlossenen Projekte der Maßnahmenblätter in die Umsetzung kommen und andere Organisationseinheiten Unterstützung erhalten. Sie übernimmt das Monitoring und die Kommunikation nach Innen und Außen.
Das Handlungsfeld enthält auch die Maßnahmen, mit denen die Stadt und ihre Tochtergesellschaften ihrer Verpflichtung nachkommen und ambitionierten Klimaschutz im eigenen Einflussbereich betreiben kann (vgl. § 13 KSG). Bei der energetischen Sanierung eigener Liegenschaften stehen den Investitionskosten auch Einsparungen und direkte Zuschüsse von je bis zu 40 % gegenüber.
Ebenfalls enthalten sind die Maßnahmen „Elektromobilitätskonzept der Verwaltung“ (Drs. 19-11425) sowie die Prüfaufträge „Teilnahme an der EU-Mission 100 klimaneutrale Städte bis 2030“ (Drs. 21-15139) und „Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe“ (Drs. 21- 15656), für die es bereits entsprechende Beschlüsse gibt.
Handlungsfeld „Energieversorgung“
Im Fokus des Handlungsfeldes „Energieversorgung“ steht eine auf Basis erneuerbarer Energien stattfindende kommunale Energiewende in den Bereichen Wärme und Strom, deren Trennung aufgrund zunehmender Sektorenkopplung immer unschärfer wird.
Die Fernwärme bleibt langfristig eine der wichtigsten Wärmequellen. Auch nach dem Kohleausstieg 2022 wird sie allerdings noch überwiegend aus fossilem Erdgas erzeugt, welches schnellstmöglich durch erneuerbare Energien ersetzt werden muss. Um hier zumindest mittelfristig Effekte zu erreichen, muss die Stadtverwaltung entsprechend ihrer Möglichkeit darauf einwirken, dass bereits kurzfristig Konzepte und Projekte für eine schnellstmögliche Fernwärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien erarbeitet werden.
Gleiches gilt für den Austausch dezentraler Gas- und Ölheizungen, deren fortlaufender Ausbau einen Systemwechsel zu erneuerbaren Energien für die lange Dauer ihrer Nutzung ausschließt. Der Technologiewechsel zu erneuerbaren Energien (insbesondere zu Wärmepumpen) setzt nicht nur eine intensive Informations- und Überzeugungsarbeit (u. a. über die Energieberatungsstelle), sondern auch eine entsprechende Sanierungstätigkeit (siehe Handlungsfeld „Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“) und Kapazitäten im Handwerk voraus.
Als die Energieform mit dem größten lokalen Potential und perspektivisch geringsten Gestehungskosten, kann Photovoltaik künftig einen bedeutenden Teil zur Braunschweiger Energieversorgung beitragen. Um die nötigen Erzeugungskapazitäten aufzubauen, sind eine Verdreifachung der installierten Leistung etwa alle 5 Jahre und gesamtstädtische Investitionen von etwa 25 Mio. Euro pro Jahr nötig. Da diesen Investitionen auch Einnahmen gegenüberstehen, ist die Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft als Möglichkeit zur Partizipation und Kapitalakquise sinnvoll.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld „Energieversorgung“ machen etwa 70 % der bis 2030 nötigen THG-Minderungen aus, bis 2050 sind es noch 60 %. Sie wirken sich insbesondere auch auf die Handlungsfelder „Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“ und „Wirtschaft und Wissenschaft“ aus, sodass klare Abgrenzungen der jeweiligen THG-Minderung schwierig und mit getroffenen Annahmen der Fachbüros verbunden sind.
Handlungsfeld „Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“
Alle städtischen Planungen in Neubau und Bestand müssen künftig so umgesetzt werden, dass sie den Zielsetzungen des IKSK 2.0 nicht entgegenstehen. Im Bestand eignet sich die Nutzung des Förderprogramms zur energetischen Quartierssanierung (KfW 432) und die Erstellung damit verbundener energetischer Quartierskonzepte. Eine niedrigschwellige und neutrale Einstiegsberatung der Energieberatungsstelle leistet wichtige Informationsarbeit und wirkt beschleunigend auf die Sanierungstätigkeit. Ein Beschluss über bestimmte Grundsätze zur klimaneutralen Energieversorgung von Baugebieten und Gebäudeenergiestandards schafft einen für Investor*innen und Baubeteiligte ordnenden und hilfreichen Rahmen, der nicht von Projekt zu Projekt neu verhandelt werden muss. Die so festgelegten Grundsätze können dem Abwägungsgebot entsprechend behandelt werden.
Insgesamt tragen die Maßnahmen des IKSK 2.0 im Handlungsfeld „Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“ im Zeitraum bis 2030 mit 8 % zu den gesamten im Szenario erwarteten THG-Minderungen bei, bis 2050 wird dieser Anteil 20 % betragen.
Handlungsfeld „Mobilität & Verkehr“
Der Verkehrssektor bleibt bisher weit hinter den THG-Minderungen der anderen Sektoren zurück. Bis 2030 ist nach dem Szenario eine Reduzierung der Verbrennung von fossilen Treibstoffen im Stadtgebiet um etwa die Hälfte erforderlich. Das IKSK 2.0 wird beispielhafte Klimaschutzmaßnahmen enthalten, die im Mobilitätsentwicklungsplan bei Bedarf näher angepasst werden. Der Fokus der Maßnahmen liegt dabei auf der Reduzierung der THG- Emissionen aus dem fossilen motorisierten Individualverkehr, durch Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund und den nicht-motorisierten Verkehr sowie Elektrifizierung.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld „Mobilität & Verkehr“ machen bis 2030 17 % und bis 2050 15 % der nötigen Treibhausgasemissionsminderungen aus.
Handlungsfeld „Klimafreundlicher Alltag“
Im Handlungsfeld „Klimafreundlicher Alltag“ werden Maßnahmen berücksichtigt, die sich nur schwer in das Klimaschutzszenario überführen lassen. Dennoch ist als Größenordnung zu beachten, dass Ernährung und Konsum nahezu die Hälfte des individuellen CO2- Fußabdrucks ausmachen.
Innerhalb der Braunschweiger Stadtgesellschaft ist eine Vielzahl von Aktiven in den verschiedenen Bereichen eines klimafreundlichen Alltags unterwegs. Um Interessierten die Gelegenheit einer Bündelung und Sichtbarmachung zu bieten, soll ein Nachhaltigkeitszentrum entstehen. Aktuell bemüht sich die Stadtverwaltung um Fördermittel hierzu aus dem Ad-hoc-Programm Innenstadt des Landes Niedersachsen.
Handlungsfeld „Wirtschaft und Wissenschaft“
Die Wirtschaft ist für knapp ein Drittel der THG-Emissionen verantwortlich. Obgleich hier der kommunale Einfluss geringer als in anderen Handlungsfeldern ist, sieht das IKSK 2.0 als Schlüsselmaßnahme die Förderung von klimafreundlichen Gewerbegebieten in der Entwicklung und im Bestand vor. Diese zeichnen sich u. a. durch eine besonders hohe Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien, aber auch durch die Berücksichtigung klimafreundlicher Mobilität aus. Über einen engen Dialog zu den ansässigen Firmen können gezielt Schwerpunkte identifiziert und entsprechende Projekte entwickelt werden.
Notwendige Ressourcen
Zu Erreichung des Ziels einer Treibhausgasneutralität sind die vorgeschlagenen Maßnahmen z. T. sehr kurzfristig und mit viel Ambition umzusetzen. Damit dies gelingt, ist es erforderlich, dass die gesamte Verwaltung einen Beitrag leistet. Dennoch ist die Umsetzung nicht mit bestehenden Mitteln und Personal möglich. Um mit den ersten konzeptionellen Vorarbeiten bereits zum jetzigen Zeitpunkt beginnen zu können und prioritäre Maßnahmen bereits kurzfristig angehen zu können, werden in den Stellenplan 2022 folgende 3,5 Stellen aufgenommen:
1 x E 13 Koordinator/in Klimaschutz und Klimaanpassung
2 x E 12 Techn. Sachbearbeiter/in Umsetzung Klimaschutzkonzept
0,5 x E 8 Sachbearbeiter/in Verwaltungsaufgaben Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stellen werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch die Verwaltung aus der Stellenreserve freigegeben.
Daneben prüft die Verwaltung derzeit, welche weiteren personellen und finanziellen Ressourcen erforderlich sind, um die dargestellten Maßnahmen mittel- und langfristig umsetzen zu können. Nach einer ersten überschlägigen Schätzung der von den Maßnahmen betroffenen Organisationseinheiten zeichnet sich insgesamt ein Stellenbedarf von ca. 40 Stellen ab, der insgesamt jährlich rd. 4 Mio. € zusätzliche Personalkosten verursachen würde. Mit Besetzung der vorgenannten 3,5 Stellen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt freigegeben werden, soll u. a. diese erste grobe Schätzung an Bedarfen unter Berücksichtigung der umzusetzenden Maßnahmen einen höheren Detailierungsgrad erfahren.
Mit Vorlage des Beschlusses des gesamten IKSK 2.0 sowie zu den Haushaltsberatungen 2022 wird die Verwaltung auch hierzu weitergehende Vorschläge in die politischen Beratungen einbringen.
Rund 18,6 Mio. € sind nach derzeitiger Einschätzung alleine für die drei Maßnahmen „Klimaneutrale Verwaltung“, „Stärkung des ÖPNV“ sowie „Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs“ notwendig. Dieser Bedarf wird zudem nur teilweise durch das Klimaschutzkonzept ausgelöst: Mit dem vom IKSK 2.0 unabhängigen „Ziel- und Maßnahmenkatalog Radverkehr“ (Drs. 20-13342-02) und der IKSK-Maßnahmen „Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs“ ergeben sich viele Überlappungen, die teilweise bereits in der Haushaltsplanung vorgesehen sind. Der Zusatzbedarf von knapp 17 Mio. € für die Maßnahme „Klimaneutrale Verwaltung“ ist vor dem Hintergrund der großen Summen, die ohnehin im Bereich Sanierung der Liegenschaften jährlich bewegt werden, zu bewerten. Überdies ist zu beachten, dass gerade diesen Kosten aktuell noch mögliche Förderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund zum Haushalt 2022 Vorschläge zur konkreten Einplanung von Haushaltsmitteln im Jahr 2022 und den Folgejahren unterbreiten.
Ausblick
Nach diesem Richtungsbeschluss wird die Verwaltung das Klimaschutzkonzept 2.0 fertigstellen und den Gremien zum Beschluss vorlegen. Nach dem Beschluss ist eine öffentliche Veranstaltung geplant, die einerseits den Abschluss des Erarbeitungsprozesses und gleichzeitig den Auftakt der Umsetzung einleiten soll. Auch die Veröffentlichung einer Broschüre zum IKSK 2.0 ist zu diesem Zeitpunkt geplant.
Generell ist hervorzuheben, dass das IKSK 2.0 ein iterativer Prozess ist und das zugrundeliegende Szenario keine Prognose ist. Daher ist davon auszugehen, dass sich bis 2030 noch Änderungen, Nachsteuerungsbedarf und neue Entwicklungen ergeben werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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199,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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464,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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854,5 kB
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