Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16710

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Aufgabe „Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle“ wird mit den in der Begründung

dargestellten Auswirkungen mit sofortiger Wirkung für einen Zeitraum von drei Jahren von

der Stadt Braunschweig auf die VHS Braunschweig GmbH übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 24. März 2020 (Drucksache 19-11208-02) ist die Verwaltung

mit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beauftragt worden. Zur Einrichtung

und zum Betrieb dieser Stelle stehen jährlich 175.000 Euro (Personal- und Sachkosten) im

städtischen Haushalt zur Verfügung.

 

Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde im Frühjahr 2020 eine Initiatorengruppe,

bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Diskriminierungsdimensionen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) gegründet. In einem breit angelegten partizipativen Prozess wurde der Aufbau eines Netzwerkes Antidiskriminierung und einer

Antidiskriminierungsstelle Braunschweig entwickelt. Unterstützt wurde die Gruppe dabei vom

Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und einer Prozessbegleitung.

Es wurden 50 Interviews mit im Handlungsfeld tätigen Institutionen, Vereinen, Initiativen und

rgerinnen und Bürgern geführt. Eine Betroffenenbefragung mit 100 Teilnehmenden wurde

vorgenommen. Die Ergebnisse beider Befragungen sowie die Ergebnisse der ersten

Beteiligung im Rahmen der Demokratiekonferenz in 2019 sind in die Konzeptentwicklung der

Antidiskriminierungsstelle mit eingeflossen. Der Konzeptentwurf wurde im Mai 2021 digital

auf einer Partizipationsplattform für die breite Öffentlichkeit einsehbar und komentierbar

gestellt worden. Mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern wurden registriert. Die Anregungen, Ergänzungen und Vorschläge aus dieser Beteiligung wurden geprüft und weitestgehend in den Konzeptentwurf eingearbeitet. Das Konzept liegt nun vor und der Auftakt des Netzwerkes Antidiskriminierung fand am 29. Juni 2021 - ebenfalls unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit - im Rahmen einer hybriden Veranstaltung statt.

 

Bei der Frage der Anbindung der Antidiskriminierungsstelle sind die Faktoren Neutralität

des Trägers/der Trägerinnen sowie die Pflicht, alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgehaltenen Diskriminierungsformen gleichermaßen zu vertreten von großer Wichtigkeit. Um die zentrale Antidiskriminierungsstelle dennoch zeitnah umsetzen zu können und ein langwieriges Vergabeverfahren zu vermeiden, wird empfohlen, die Antidiskriminierungsstelle Braunschweig befristet auf drei Jahre bei der VHS Braunschweig GmbH im Bereich Politische Bildung anzusiedeln. Die Räumliche Unterbringung soll gemeinsam mit dem Projekt "Demokratie leben!", das ebenfalls dem Bereich Politische Bildung der VHS angehört, in den städtischen Räumen Schuhstraße 24 erfolgen. Bezüglich der Einhaltung der gesellschafts-, beihilfe- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zur Übernahme dieses Auftrags lässt sich die VHS derzeit von einer Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.

 

Die von der Antidiskriminierungsstelle zu leistende Koordinierungsarbeit und

Beratungsdienstleistung sind im Bildungsauftrag der VHS verankert. Die VHS Braunschweig GmbH ist gemäß ihrem Leitbild als Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig ein

Dienstleistungsbetrieb für Bildung, Beratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Kultur.

Zugang für alle, unabhängig von sozialer Schicht, Bildungsabschluss und Alter, Religion,

Weltanschauung und Staatsangehörigkeit gehört zum Selbstverständnis ihrer Arbeit. Sie

handelt in öffentlicher Verantwortung, ist als Bildungsanbieter Ort für Begegnung, Teilhabe

und gesellschaftliche Integration. Sie ist dem Gemeinwohl verpflichtet und berücksichtigt die

Belange von Frauen, Kindern und Männern gleichermaßen. Sie lebt und fördert Vielfalt im

Sinne eines produktiven und wertschätzenden Umgangs mit religiösen und kulturellen

Unterschiedlichkeiten.

 

Mit Hilfe einer ausführlichen Evaluation soll vor Ablauf der Befristung innerhalb des

Netzwerkes Antidiskriminierung die Ansiedlung der Antidiskriminierungsstelle bewertet und

über die weitere Anbindung entschieden werden.

 

Die Initiatorengruppe hat sich mehrheitlich für diese Verfahrensweise ausgesprochen.

 

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