Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16710
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbindung der Antidiskriminierungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Vorberatung
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14.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 24. März 2020 (Drucksache 19-11208-02) ist die Verwaltung
mit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beauftragt worden. Zur Einrichtung
und zum Betrieb dieser Stelle stehen jährlich 175.000 Euro (Personal- und Sachkosten) im
städtischen Haushalt zur Verfügung.
Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde im Frühjahr 2020 eine Initiatorengruppe,
bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Diskriminierungsdimensionen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) gegründet. In einem breit angelegten partizipativen Prozess wurde der Aufbau eines Netzwerkes Antidiskriminierung und einer
Antidiskriminierungsstelle Braunschweig entwickelt. Unterstützt wurde die Gruppe dabei vom
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und einer Prozessbegleitung.
Es wurden 50 Interviews mit im Handlungsfeld tätigen Institutionen, Vereinen, Initiativen und
Bürgerinnen und Bürgern geführt. Eine Betroffenenbefragung mit 100 Teilnehmenden wurde
vorgenommen. Die Ergebnisse beider Befragungen sowie die Ergebnisse der ersten
Beteiligung im Rahmen der Demokratiekonferenz in 2019 sind in die Konzeptentwicklung der
Antidiskriminierungsstelle mit eingeflossen. Der Konzeptentwurf wurde im Mai 2021 digital
auf einer Partizipationsplattform für die breite Öffentlichkeit einsehbar und komentierbar
gestellt worden. Mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern wurden registriert. Die Anregungen, Ergänzungen und Vorschläge aus dieser Beteiligung wurden geprüft und weitestgehend in den Konzeptentwurf eingearbeitet. Das Konzept liegt nun vor und der Auftakt des Netzwerkes Antidiskriminierung fand am 29. Juni 2021 - ebenfalls unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit - im Rahmen einer hybriden Veranstaltung statt.
Bei der Frage der Anbindung der Antidiskriminierungsstelle sind die Faktoren Neutralität
des Trägers/der Trägerinnen sowie die Pflicht, alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgehaltenen Diskriminierungsformen gleichermaßen zu vertreten von großer Wichtigkeit. Um die zentrale Antidiskriminierungsstelle dennoch zeitnah umsetzen zu können und ein langwieriges Vergabeverfahren zu vermeiden, wird empfohlen, die Antidiskriminierungsstelle Braunschweig befristet auf drei Jahre bei der VHS Braunschweig GmbH im Bereich Politische Bildung anzusiedeln. Die Räumliche Unterbringung soll gemeinsam mit dem Projekt "Demokratie leben!", das ebenfalls dem Bereich Politische Bildung der VHS angehört, in den städtischen Räumen Schuhstraße 24 erfolgen. Bezüglich der Einhaltung der gesellschafts-, beihilfe- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zur Übernahme dieses Auftrags lässt sich die VHS derzeit von einer Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.
Die von der Antidiskriminierungsstelle zu leistende Koordinierungsarbeit und
Beratungsdienstleistung sind im Bildungsauftrag der VHS verankert. Die VHS Braunschweig GmbH ist gemäß ihrem Leitbild als Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig ein
Dienstleistungsbetrieb für Bildung, Beratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Kultur.
Zugang für alle, unabhängig von sozialer Schicht, Bildungsabschluss und Alter, Religion,
Weltanschauung und Staatsangehörigkeit gehört zum Selbstverständnis ihrer Arbeit. Sie
handelt in öffentlicher Verantwortung, ist als Bildungsanbieter Ort für Begegnung, Teilhabe
und gesellschaftliche Integration. Sie ist dem Gemeinwohl verpflichtet und berücksichtigt die
Belange von Frauen, Kindern und Männern gleichermaßen. Sie lebt und fördert Vielfalt im
Sinne eines produktiven und wertschätzenden Umgangs mit religiösen und kulturellen
Unterschiedlichkeiten.
Mit Hilfe einer ausführlichen Evaluation soll vor Ablauf der Befristung innerhalb des
Netzwerkes Antidiskriminierung die Ansiedlung der Antidiskriminierungsstelle bewertet und
über die weitere Anbindung entschieden werden.
Die Initiatorengruppe hat sich mehrheitlich für diese Verfahrensweise ausgesprochen.
