Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16835
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Kooperationsvertrages über die Pilotierung des Projekts "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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08.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 14. Juli 2020 wurde die Verwaltung legitimiert, einen Kooperationsvertrag mit den Partnern Polizeidirektion Braunschweig, Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH und Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH zur „Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam“ abzuschließen (Beschlussvorlage 20-13644-02). Per Mitteilung außerhalb von Sitzungen (20-14894) wurde mitgeteilt, dass das Projekt auf Grund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen geringeren Zahl von intoxikierten Personen im Stadtgebiet in den Wintermonaten bis zum
31. März 2021 unterbrochen wird. Im März 2021 erfolgte die Information an die politischen Gremien, dass der Zeitraum aufgrund der unveränderten Situation verlängert werden muss (Mitteilung außerhalb von Sitzungen 21-15276).
Die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes und das wieder auf ein „Normalniveau“ erhöhtes Rettungsdienstaufkommen zeigen eine allmähliche Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens und einer damit einhergehenden erhöhten Anzahl von intoxikierten Personen auf. Das Projekt soll daher ab dem 1. November 2021 für 22 Monate bis zum 31. August 2023 fortgesetzt werden, um die reguläre Pilotprojektlaufzeit von 24 Monaten zu gewährleisten.
Auf der Sitzung des Steuerungsgremiums AiPP am 31. Mai 2021 wurde zudem beschlossen, die Betriebszeiten anzupassen. Zukünftig soll der Arzt vom Polizeigewahrsam von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr statt 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr seinen Dienst versehen. In der ersten Phase des Projekts hatte sich herausgestellt, dass die ersten intoxikierten Personen erst ab 22:00 Uhr im Polizeigewahrsam eingeliefert wurden, vor allem aber länger dort betreut werden mussten.
Die politischen Gremien werden durch den zugesagten Sachstandsbericht nach sechs Monaten Projektlaufzeit über die weiteren Erkenntnisse informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152 kB
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