Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16953

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V. wird vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel im Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport ein Zuschuss in Höhe von bis zu 166.709,48 € für die Anmietung von vier Umkleide- und zwei Sanitärcontainern für die Sportanlage Blitzeichenweg gewährt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Sportheim des Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V. (LTSV) wurde durch Brandstiftung in der Nacht zum 28. Juli 2021 zerstört und steht dem Verein zur Nutzung der Sportanlage nicht mehr zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurden wesentliche Fragen zur Wiedererrichtung eines Sportfunktionsgebäudes geklärt, so dass der Verein die gepachtete Sportanlage möglichst bald wieder nutzen möchte. Dieses ist bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus mit Umkleide- und Sanitärcontainern möglich.

 

Mit Zuschussantrag vom 7.9.2021 (Eingang am 13.09.2021) beantragt der LTSV einen Zuschuss in Höhe von 170.000,00 € als Vollkostenzuschuss für die temporäre Anmietung von vier Umkleidecontainern, einem Dusch- und einem WC-Container bis zur Errichtung eines neuen Sportfunktionsgebäudes. Der Verein geht von einem Zeitraum von 15 Monaten für die Nutzung dieser temporären Sportstätteninfrastruktur aus, die gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig als (vorübergehende) Instandsetzung des Sportfunktionsgebäudes zu werten ist. Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan wurden voraussichtlich zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 166.709,48 € ermittelt, wovon 145.120,50 € wiederkehrende monatliche Mietkosten und 21.588,98 € einmalige Kosten darstellen. Eine Zuwendung darf gemäß § 3 Absatz 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig ausnahmsweise zur Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Zweckerfüllung nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Anmietung der notwendigen temporären Sportstätteninfrastruktur eine städtische Zuwendung in Höhe von 100 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von bis zu 166.709,48 € in Form einer Vollfinanzierung zu gewähren, weil der Verein nach seinen Angaben über keinerlei Mittel zur Zweckerfüllung des Projektes verfügt.

 

Der Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Sicherung ausreichender Haushaltsmittel im Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport.

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