Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16907
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Unterhaltung von vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den aufgeführten Sportvereinen werden für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2021 dynamisierte Zuschüsse in Höhe von insgesamt 998.997,64 € gemäß der in der Anlage zur Vorlage dargestellten Beträge gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.
Darüber hinaus hat der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Dynamisierung der Unterhaltungszuschüsse beschlossen. Um die im Jahr 2018 nicht erfolgte Dynamisierung nachzuholen, wurde für das Jahr 2019 eine Erhöhung im Sportbereich von insgesamt 4,88 % beschlossen. In den Folgejahren, so auch im Jahr 2021, erfolgt eine pauschale jährliche Erhöhung um 3,09 %.
Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2021 Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:
Zu lfd. Nr. 33 der Anlage: Naturfreunde Brg. e. V.
Da das Tennen-Kleinspielfeld vom Verein ab 2021 nicht mehr genutzt sowie gepflegt wird, bleibt diese Position bei der Bezuschussung unberücksichtigt.
Zu lfd. Nr. 36 der Anlage: Rasensportverein Braunschweig von 1928 e. V.
Gemäß Beschluss des Rates vom 20. Juni 2017 wird der Pachtzinszuschuss im Jahr 2021 von 2.900,00 € auf 3.200,00 € erhöht. Im vergangenen Jahr 2020 wurde der Pachtzinszuschuss nur anteilig gewährt, weil dem Verein die Pacht für das 2. Halbjahr 2020 erlassen wurde.
Zu lfd. Nr. 68 der Anlage: Sportverein Lindenberg von 1949 e. V.
Die Sportanlage Lindenberg wurde in ein bundesligataugliches Baseballfeld und ein Baseball-Kleinspielfeld umgebaut. Zunächst ging die Verwaltung davon aus, dass im Rahmen der Gewährleistung keine Unterhaltungsmaßnahmen durch den Verein notwendig sind. Da zudem noch keine abschließende Regelung über die Übernahme der Sportanlage mit dem Verein getroffen wurde, sollen diesem im Jahr 2021 die notwendigen Mittel für eine ordnungsgemäße Unterhaltung zur Verfügung gestellt werden.
Zu lfd. Nr. 83 der Anlage: VfL Bienrode e. V.
Der Nutzungsvertrag des Rasen-Großspielfeldes „Im Großen Moore“ endete zum 31.12.2020, daher bleibt diese Position bei der Bezuschussung unberücksichtigt.
Haushaltsmittel:
Im städtischen Haushalt 2021 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt. Abschlagszahlungen in einzelnen Fällen sind gemäß Ds 21-15865 „Gewährung von Unterhaltungszuschüssen an Sportvereine; Abschlagszahlungen 2021“ bereits erfolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,6 kB
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