Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16857

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem Niedersächsischer Sportschützenverband e. V. wird im Jahr 2021 ein Zuschuss von bis zu 14.700,00  für den Betrieb des Leistungszentrums Schießsport in Braunschweig gewährt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.4 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig können auf Antrag Zuwendungen für die Förderung des Vereinssportbetriebes gewährt werden. Unter Ziffer 3.43 ist die Förderung für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig geregelt. Die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.

 

Der Niedersächsische Sportschützenverband e. V. beantragt mit Schreiben vom 1. Juli 2021 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Leistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2021.

 

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich gemäß Kosten- und Finanzierungsplan im Jahr 2021 auf 30.000,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsischen Sportschützenverband e. V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums in Braunschweig im Jahr 2021 zu gewähren.

 

Haushaltsmittel stehen im Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport für die beantragte Zuwendung zur Verfügung.

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