Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16967

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Braunschweig hat zahlreiche Spielplätze, die insbesondere für die jüngeren Bevölkerungsgruppen der Stadt wichtige Aufenthaltsräume für Bewegung, dem Erlernen motorischer Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen darstellen. Verglichen mit anderen Städten mit ähnlicher Bevölkerungszahl (so genannte GK2-Städte) hält Braunschweig relativ viel Spielfläche für seine Einwohnerschaft vor (s. Abb. 1, Anlage 1). Besonders im vergangenen Jahr wurde die Bedeutung der öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie deutlich. Die Aufgabe der Stadt ist es, die Spielflächen an die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzer anzupassen und sie als attraktive Räume zu gestalten und zu erhalten.

Die Grundlagen der Spielraumplanung r Braunschweig (z. B. demografische Gegebenheiten, Nutzeransprüche etc.) haben sich im Laufe der Zeit verändert, so dass eine Analyse, die sich an den aktuellen Standards für Spiel- und Bewegungsräume orientiert, notwendig ist, um den derzeitigen Bestand an die heutigen Bedarfe und Bedürfnisse anzupassen. Um ein umfassendes Bild über den Zustand der einzelnen Spielflächen zu bekommen und zukünftige Sanierungsmaßnahmen auf die gegenwärtigen Gegebenheiten (z.B. Alter der Nutzer und Attraktivität der Spielgeräte) auszurichten, wurden zwischen Juli und Dezember 2019 zwei Spielplatzanalysen für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Diese wurden mit der Zielsetzung angefertigt, eine Planungsgrundlage r die qualitative Verbesserung der Spielräume zu schaffen, um die vorhandenen Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsräume kind- und jugendgerecht zu sichern und zu entwickeln.

Die Teilung des Stadtgebiets in zwei Untersuchungsbereiche liegt darin begründet, dass der Handlungsdruck für das durch urbane Siedlungsstrukturen (starke Verdichtung, hohe Präsenz von Mehrfamilienhäuser, geringe Zahl an Naturräumen) geprägte Stadtgebiet steigt. Hinzu kamen vermehrt Nachfragen aus verschiedenen Stadtbezirksräten nach einer solchen Untersuchung. Im weiteren Verlauf wurde jedoch deutlich, dass auch die Spielplätze der peripheren Stadtteile eine konzeptionelle und strategische Grundlage benötigten. So ist der Bestand von Spiel- und Bewegungsräumen insbesondere durch die kontinuierliche Anlage neuer Wohngebäude und -gebiete seit Jahrzehnten gewachsen und wird mit hohem Zeit- und Kostenaufwand durch städtische Pflege in Stand gehalten. Zudem sind die Braunschweiger Ortsteile in den Randbezirken anders als die zentralen Stadtteile vorwiegend durch dörfliche Strukturen gekennzeichnet, was z.B. durch eingeschränkte Mobilität und engere Bindung zum Ortsteil wesentlichen Einfluss auf die Spiel- und Bewegungsräume von Kindern und Jugendlichen hat.

Ausgenommen von der Analyse ist der Stadtbezirk 221 (Weststadt), da hier verschiedene Spielflächen des Donauviertels und des Elbeviertels im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme „Soziale Stadt“ neugestaltet wurden und werden. Für das Emsviertel laufen zudem, insbesondere die Spiel- und Bewegungsflächen betreffend, über das Projekt „Quartiersforum Emsviertel“ anderweitige konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Freiraumgestaltung.

Mit den beiden Planungsbüros Stadtkinder GmbH aus Dortmund und ProGarten aus Berlin konnten zwei renommierte Fachbüros gewonnen werden, die bereits für andere Kommunen in diesem Aufgabenbereich Konzeptionen erstellt haben (z.B. Stadt Höxter und Stadt Wolfsburg). Die jeweiligen Untersuchungsräume der beiden Konzeptersteller sind in Abb. 2 der Anlage 1 dargestellt.

 

Ergebnisse der Spielraumanalysen

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der beiden Untersuchungen zu den Spiel- und Bewegungsräumen in der Stadt Braunschweig vorgestellt.

 

Versorgungsgrade

Hinsichtlich der Versorgungsgrade wurden sämtliche Spiel- und Bewegungsräume betrachtet. Für die Bewertung wurden die Empfehlungen der DIN 18034 zu Versorgungsradien zugrunde gelegt. Diese sehen für Kinder unter 6 Jahre einen Einzugsradius von 175 m, für Kinder von 6 bis 12 Jahre von 350 m und für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre einen Einzugsradius von 750 m vor. Die Ergebnisse sind in der Karte in Anlage 2 dargestellt. Daraus wird ersichtlich, dass es im Allgemeinen eine gute Versorgung mit Spiel- und Bewegungsflächen für alle Altersgruppen gibt. Es wird jedoch empfohlen, das Spielangebot auf den städtischen Spielplätzen um komplementäre Angebote für Kinder bis 6 Jahre bzw. von 6 bis 12 Jahren zu ergänzen. Hinzu kommt, dass mehr Vielfalt im Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre geschaffen werden soll.

 

Flächenbedarfe

r eine ausreichende Bereitstellung von Spiel- und Bewegungsflächen empfiehlt die DIN 18034 2,25 m²/EW. Diese Mindestanforderung wird mit 2,8 m²/EW in der Gesamtstadt übertroffen. Eine Auswertung auf Ebene der Stadtbezirke ergab, dass insbesondere die Stadtbezirke in peripheren Lagen häufig deutlich mehr Spielfläche pro Einwohner aufweisen

als laut DIN-Norm empfohlen:

-          Wabe-Schunter-Beberbach: 3,2 /EW

-          Hondelage: 3,7 /EW

-          Volkmarode: 3,3m²/EW

-          Stöckheim-Leiferde: 5,4m²/EW

-          Heidberg-Melverode: 3,7 /EW

-          Südstadt-Rautheim-Mascherode: 5,5 /EW

-          Timmerlah-Geitelde-Stiddien: 3,5 /EW

-          Broitzem: 4,0 /EW

-          ningen: 3,4 /EW

-          Lehndorf-Watenbüttel: 4,6 /EW

-          Veltenhof-Rühme: 3,3 /EW

-          Wenden-Thune-Harxbüttel: 5,5 /EW.

Den Wert unterschreiten dagegen die hochverdichteten Stadtbezirke Östliches Ringgebiet (1,2 /EW), Innenstadt (1,8 /EW), Viewegsgarten-Bebelhof (0,9 /EW) und Nordstadt (0,8 /EW).

In den Stadtbezirken Westliches Ringgebiet und Schunteraue wird die Mindestanforderung entsprechend der DIN 18034 erfüllt, jedoch liegen die vorhandenen Spielflächen pro Einwohner mit 2,6 /EW bzw. 2,5 /EW unter dem Braunschweiger Durchschnitt.

Es sei angemerkt, dass für eine konkrete Planung kleinräumigere Auswertungen der Flächenbedarfe auf der Ebene der Stadtteile bzw. Spielbezirke zur Grundlage genommen werden müssen. Aufgrund der sehr detaillierten Informationen werden diese Auswertungen nicht an dieser Stelle, sondern in den einzelnen Stadtbezirksratssitzungen vorgestellt.

 

Qualitative Analyse des Spielangebotes

Genauer untersucht und qualitativ bewertet hinsichtlich ihrer Ausstattung mit einem attraktiven Spielangebot wurden 207 Spielplätze, die auf Kinder bis 12 Jahre ausgerichtet sind. Nicht betrachtet wurden bei dieser qualitativen Analyse Bolzplätze, Jugendplätze, Kleinstspielflächen unter 200 m², temporär geöffnete Treffpunkte (Jugendzentren, Abenteuerspielplätze), Spielflächen in der Weststadt (Stadterneuerungsgebiet) sowie Spielflächen, die erst kürzlich angelegt bzw. saniert wurden.

r die untersuchten Spielplätze wurde eine qualitative Erfassung vorhandener Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände durchgeführt. Diese wurden nach den Kriterien der DIN 18034 für die Gewährleistung eines vielfältigen Spielangebotes bewertet. Die Kriterien sind folgende:

-          Sinnes- und Bewegungsförderung: Pflanzen als Spielelement, Spiel mit Wasser, abwechslungsreiche Materialverwendung, vielfältige Spiel- und Bewegungsangebote, zusammenhängende Spielabläufe

-          Spezielle Bewegungsangebote (insb. für Jugendliche)

-          Gestaltbarkeit

-          Geländemodellierung

-          Raumbildung: Rückzugsmöglichkeiten für ältere Kinder und Jugendliche, einsehbare Kleinkind-Spielbereiche

-          Barrierefreie Nutzung

-          Nutzungsvielfalt: alters- und geschlechtsspezifische Anforderungen, jahreszeitunabhängige Nutzbarkeit

-          rderung und Pflege von Sozialkontakten: attraktive Treffpunkte.

Als Ergebnis der Spielraumanalysen wurde deutlich, dass diese Kriterien zum Teil nur suboptimal erfüllt werden, insbesondere was die Vielfalt der Ausstattung der Braunschweiger Spielplätze angeht. Dies gilt sowohl für zeitgemäße und nutzerangepasste Spielgeräte als auch für Ausstattungselemente wie z.B. Sitzgelegenheiten und Fahrradständer. Hier sollte der Fokus zukünftig stärker auf der Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität - besonders unter Beachtung inklusiver Gesichtspunkte - liegen.

Auf dieser Bewertung aufbauend wurden Planziele, Maßnahmenempfehlungen und Priorisierungen für die einzelnen Spielplätze entwickelt, die die vorhandenen Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsräume sichern und entwickeln sollen.

 

Planziele und grundsätzliche Handlungsempfehlungen

r die zukünftige Gestaltung der Spielplätze soll eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Spiel- und Bewegungsräumen, insbesondere für Kinder bis 12 Jahre aufgrund ihres eingeschränkten Aktionsradius, in der Nähe ihres Wohnumfeldes geschaffen werden. Dies kann u.a. durch die Ausweitung und Ergänzung des Spielangebots für bestimmte Altersgruppen sowie durch die Öffnung von Schulhöfen für Nachmittagsspiel erreicht werden.

Um dem Inklusionsgedanken, unter dem die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Spielplatzes verstanden wird, Rechnung zu tragen, soll jeder Spielplatz über mindestens einen barrierefreien Zugang verfügen. Zudem sollte der Spielplatz so gestaltet werden, dass der Aufenthalt auf diesem für alle Einwohner*innen attraktiv ist und Interaktionen ermöglicht. Es sei jedoch ausdrücklich angemerkt, dass die gleichberechtigte Teilhabe nicht bedeutet, dass jede*r jedes Spiel- und Bewegungselement nutzen können muss.

Weiterhin soll ein so genannter Mittelpunktplatz pro Stadtteil geschaffen werden, auf dem Spiel- und Bewegungsangebote für alle Altersgruppen vorgehalten werden und der eine hohe Aufenthaltsqualität für sämtliche Einwohner*innen bietet. Das bedeutet, dass dem Inklusionsgedanken auf den ausgewiesenen Mittelpunktspielplätzen zukünftig verstärkt Rechnung getragen werden soll. Als Kriterien für die Ausweisung eines Mittelpunktplatzes dienen die Größe des Spielplatzes und eine gute Erreichbarkeit, z.B. durch eine zentrale Lage bzw. eine geeignete verkehrliche Anbindung mit Fuß- und Radwegen.

Neben den Mittelpunktplätzen sollen über die Stadt verteilt ausgewählte Spielplätze mit gesamtstädtischer Bedeutung einen höheren Stellenwert erhalten. Neben einer inklusiven Ausstattung, einer angemessenen Größe und einer guten Erreichbarkeit sollten sich diese Spielplätze auch durch Besonderheiten im Spielangebot auszeichnen. Als Beispiel sei der neugeplante Themen-Spielplatz im Prinz-Albrecht-Park mit seiner Spielattraktion „Pferd an der Longe“ genannt. Vorstellbar für eine ähnliche Heraushebung als Spielptze mit gesamtstädtischer Bedeutung sind die Spielplätze im Bürgerpark sowie im Heidbergpark.

 

Maßnahmenempfehlungen

Aufgrund der Bewertung der einzelnen Spielplätze wurden Maßnahmenempfehlungen definiert. Hierbei wird zwischen kompletten Umgestaltungen/Überplanungen, Teilsanierungen und Erhaltungsmaßnahmen unterschieden.

Bei den Spielplätzen, für die eine Umgestaltung/Überplanung in Frage kommen, sollen umfangreiche Maßnahmen und eine konzeptionelle Neuausrichtung, z.B. als Themenspielplatz oder mit Schwerpunktsetzung das Spielangebot sichern. Solche Maßnahmen wurden für 18 % der Spielplätze empfohlen.

Der Großteil der untersuchten Spielplätze (66 %) müsste teilsaniert werden. Die Sanierungsmaßnahmen sollten die Spiel- und Aufenthaltsqualität verbessern sowie eine Neuanlage von Spielgeräten für bestimmte Altersklassen und Bewegungsarten vorsehen, um das vorhandene Angebot zu ergänzen.

Rund 16% der untersuchten Spielplätze ist weitgehend ohne Beanstandung, so dass hier lediglich Erhaltungsmaßnahmen (z.B. gleichwertiger Ersatz abgängiger Spielgeräte) empfohlen werden.

 

Priorisierung

r die Priorisierung der Maßnahmendurchführung werden mehrere Faktoren berücksichtigt. Hierbei spielen insbesondere die Wiederherstellung der Bespielbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen demografischen Entwicklung sowie die Stärkung eines Spielplatzes als Mittelpunktplatz mit hoher Bedeutung für den gesamten Stadtteil bzw. Spielbezirk eine Rolle. Auch Spielplätze, die eine gesamtstädtische Bedeutung haben bzw. zukünftig erhalten sollen, werden höher priorisiert. Spielplätze für die Erhaltungsmaßnahmen empfohlen werden, werden dagegen mit geringerer Priorität bewertet.

Aus dieser Abgrenzung ergibt sich das Bild, dass 22 % der untersuchten Braunschweiger Spielplätze der Priorität 1 zugeordnet werden. Die Maßnahmenumsetzungen auf diesen Spielplätzen sollten kurz- bis mittelfristig realisiert werden. Spielplätze, die mit der zweiten Priorität bewertet wurden, machen einen Anteil von 34 % aus. Spielplätze der Priorität 3 haben mit 44 % den größten Anteil.

 

Investitionsbedarf

r die Umsetzung aller empfohlenen Maßnahmen wird der mittel- bis langfristige Investitionsbedarf auf ca. 15,3 Mio.  geschätzt (s. Abb. 3 der Anlage 1). Dieser hängt stark vom Umfang der geplanten Maßnahmen ab.

So wird für den Ausbau von Mittelpunktplätzen und Spielplätzen mit gesamtstädtischer Bedeutung (insgesamt 52 Spielplätze) ein Kostenvolumen in Höhe von 7,8 Mio.  geschätzt. Für Ergänzungen von Spielangeboten (17 Spielplätze) werden ca. 935.000  kalkuliert. Für qualitätsverbessernde Maßnahmen hinsichtlich der Spiel- und Aufenthaltsqualität, die auf 113 Spielplätzen empfohlen werden, sind ca. 6,2 Mio.  kalkuliert. Maßnahmen, die die Qualität auf 25 Spielplätzen sichern, schlagen mit ca. 320.000  zu Buche.

In der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2024 sind im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport bisher insgesamt 4,5 Mio. €r Sanierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass jährlich Maßnahmen mit einem Budgetumfang von ca. 1,8 Mio. € (Schätzung basierend auf den bisher umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Jahre) umgesetzt werden können. Das bedeutet einen zusätzlichen Finanzbedarf von 890.000 r die Jahre 2021 und 2022 sowie von jeweils 800.000 r die Folgejahre. 

 

Strategische Empfehlungen

Über die genannten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen hinaus sollte eine strategische Vorgehensweise bei der zukünftigen Spiel- und Bewegungsraumgestaltung stärker verfolgt werden. Diese Strategie des Spielflächensystems wurde vom Planungsbüro Stadtkinder entwickelt und ist in einem Schaubild (s. Anlage 1) dargestellt. Dabei sind die Spiel- und Bewegungsflächen im Verbund zu betrachten: Einzelne Flächen im Stadtteil oder Spielbezirk sollen unterschiedlich gestaltet sein, um es den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, im spontanen Wechsel von Örtlichkeiten unterschiedliche Erfahrungen machen zu können. Dabei ist es nicht erforderlich, die Spielflächenbedarfe allein über das Spielplatzangebot abzudecken. Vielmehr sollen auch andere Flächen für freies und unbestimmtes Spiel - z.B. Grünflächen, Wald, öffentlicher Straßenraum - zur Verfügung stehen. Damit kann eine quantitative Unterversorgung mit Spielflächen, z.B. in stark verdichteten Stadtteilen, durch die Gestaltung von geeigneten Flächen ausgeglichen werden.

Als Beispiel sei hier der Ausbau der Spielfährte im Innenstadtbereich genannt. Notwendig hierfür ist jedoch die Vernetzung dieser Spiel- und Bewegungsräume untereinander, um ein System zu schaffen und dieses Spielflächensystem zu sichern.

 

Weiteres Vorgehen

Es werden die notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse durchgeführt, um die Ergebnisse der Spielplatzkonzeptionen und die darauf basierenden weiteren Auswertungen zu einer Planungsgrundlage für zukünftige Sanierungsmaßnahmen und Neuplanungen zu machen.

Der Grundsatz für die Einbeziehung der Kinder- und Jugendlichen betrifft auch Spielflächen wie oben aufgezählt, die keine ausgewiesenen Spielplätze sind und das Spielplatzangebot ergänzen sollen.

Um den Gedanken der kinder- und jugendfreundlichen Stadt zu verwirklichen sind bei allen Entscheidungen über die Neugestaltung von Spielflächen als Neubau oder Sanierung die Kinder- und Jugendlichen dieser Stadt ihrem Entwicklungsstand entsprechend mit einzubeziehen. Eine solche Beteiligungsaktion dauert in der Regel sechs Wochen. Die Stadt Braunschweig führt dazu Beteiligungsaktionen seit den 90er Jahren durch.

Um die Sicherheit auf den Braunschweiger Spielplätzen stets zu gewährleisten, kann in der Regel bei dem Austausch eines defekten Spielgerätes oder Teilsanierungen bis zu 50% des Bestandes (bei gleichwertigem Ersatz), auf eine Kinderbeteiligungsaktion verzichtet werden. Im Zweifel wird die Entscheidung über eine Kinderbeteiligung zwischen den Fachbereichen 51 und 67 einvernehmlich im jeweiligen Einzelfall getroffen.

In Braunschweig gibt es die „AG Spielplatzplanung“, in der gemeinsam mit den Fachbereichen 67 und 51 und dem Referat 0617 die Spielplätze und Spielflächen, sowie die erforderlichen Beteiligungsaktionen regelmäßig abgestimmt werden.

Die stadtbezirksspezifischen Detailergebnisse der Spielplatzkonzeptionen für die einzelnen Stadtteile sind in der Anlage 3 beigefügt.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise