Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16626

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Das beigefügte Abfallwirtschaftskonzept (Awiko) der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“


 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Grundsatzentscheidung und damit um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher bleibt es nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

 

Wesentliche Inhalte des Awiko:

 

Rechtsgrundlagen

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt für die Kommunen in § 21 die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten vor. In § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) werden die Vorgaben konkretisiert. In § 5 Abs. 2 NAbfG wird festgelegt, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können, zu beteiligen sind. Abfallwirtschaftskonzepte sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 NabfG regelmäßig fortzuschreiben.

 

 

Abfallwirtschaftliche Entwicklung in Braunschweig

 

Die Handlungsschwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Abfallbewirtschaftung in Braunschweig waren und sind die Abfallvermeidung, Abfalltrennung, Sensibilisierung, Digitalisierung und die Anpassung an den demografischen Wandel. Diesen Schwerpunkten wird u. a. durch die Woche der Abfallvermeidung, die Aktion Stadtputz sowie weitere Aktionen Rechnung getragen.

 

Im Hinblick auf den demografischen Wandel haben die Stadt, die Wohnungswirtschaft und ALBA gemeinsam ein Modellvorhaben zur Einführung von Unterflursystemen für die kommunale Abfallsammlung erfolgreich erprobt und eingeführt.

 

Die Gesamtabfallmengen der letzten Jahre sind stabil, die Restabfallmengen weisen einen sinkenden Trend auf. Die Sammelmengen von Elektroaltgeräten sind stabil, die Maßnahmen und Anpassungen der Abholrhythmen für Bioabfälle haben zu einer Verbesserung der Erfassung geführt. Die Wertstoffsammelmengen sind auf einem hohen Niveau, was sich u. a. auch an dem Verhältnis „Restabfall zu Wertstoff“ erkennen lässt. Auch die Gebühren sind weitgehend stabil, dass derzeitige lineare Gebührenmodell hat sich bewährt.

 

Die abfallwirtschaftlichen Anlagen (Restabfallumschlaganlage, Grünabfallkompostierung, Sperrmüllvorschaltanlage, Kleinanliefererbereich) sind ausreichend dimensioniert und in einem überwiegend guten Zustand.

 

Vor dem Hintergrund der insgesamt knappen Deponiekapazitäten wurden Maßnahmen für eine vollständige Nutzung des Einlagerungpotentials der Deponie Watenbüttel getroffen.

 

 

Zielerreichung bis 2020

 

Die in der Fortschreibung des Awiko im Jahr 2015 entwickelten Ziele und Handlungsfelder werden in einer tabellarischen Zusammenstellung betrachtet. Ein Großteil der Maßnahmen wurde erfolgreich umgesetzt.

 

Versuche zur Restabfallbehandlung wurden bislang nicht begonnen und werden erneut, mit dem Fokus auf einer Vorabtrennung von Wertstoffen, in die Fortschreibung des Awiko aufgenommen. Das geplante Detailkonzept der Biogasverwertung wird im Zuge des Um- bzw. Neubaus der Vergärungsanlage den aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

Potentialanalyse

 

Die Forcierung der Abfallvermeidung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung wird zukünftig an Bedeutung gewinnen. Dieser Entwicklung soll u. a. durch den bereits initiierten Tausch- und Verschenkmarkt und diverse Aktionen entsprochen werden.

 

Die Wertstofftrennung sollte soweit möglich im Vorfeld direkt am Anfallort erfolgen, da nur so ausreichend gute Wertstoffqualitäten erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund werden auch zukünftig Initiativen zu einer möglichst umfassenden Wertstofftrennung erfolgen. Zur Verbesserung der Wertstoffsammlung in der Wertstofftonne sollen Brennpunkte identifiziert werden. Dort soll gezielt mit Öffentlichkeitsarbeit auf die Bevölkerung zugegangen werden. Ggf. können mittelfristig Wertstoffe vor der Verladung zur Vorbehandlung auf dem Gelände des Abfallentsorgungszentrums (AEZ) abgetrennt werden. Hierzu sollen Versuche unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt werden.

 

 

Zielentwicklung bis 2025

 

In Bezug auf die Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung soll die Zusammenarbeit der Stadt mit ALBA fortgesetzt und intensiviert werden.

 

Im Bereich der Wertstoffsammlung sollen insbesondere über eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, aber auch über eine Verbesserung der Sperrmüllsammlung noch Potentiale gehoben werden.

 

Im Bereich der Deponie und der abfallwirtschaftlichen Anlagen wurde eine differenzierte Standortanalyse durchgeführt, die folgende wesentlichen Ergebnisse erbrachte:

 

  • Das Zwischenlager auf der Deponie sollte erhalten bleiben. Das Einlagerungspotential der Deponie sollte ausgeschöpft werden.
     
  • Die zum Umschlag und zur Verladung von Restabfällen eingesetzte Technik entspricht gängigen Verfahren und weist verschiedene Vorteile auf. Unter Klimaschutzaspekten kann langfristig bei einer entsprechenden Entwicklung im Transportwesen (alternative Antriebe) eine andere Umschlag- resp. Transporttechnik ebenfalls geeignet sein.
     
  • Die Vergärung von Bioabfällen vor einer Nachkompostierung ist abfallwirtschaftlich und ökologisch ein vorteilhaftes und gängiges Verfahren. Die Biogasnutzung erfolgt derzeit im Block-Heiz-Kraftwerk der Kläranlage Steinhof des Abwasserverbands Braunschweig. Abhängig von der Effektivität der Wärmenutzung dort sollten auch mögliche Alternativen geprüft werden.
     
  • Die bestehende Grünabfallkompostierung ist ein geeignetes und übliches Verfahren zur Verwertung der Grünabfälle. Die offene Betriebsweise der Freiflächen­kompostierung muss vor dem Hintergrund der Novellierung der TA Luft beobachtet werden.
     
  • Im Rahmen der Sperrmüllaufbereitung werden Holz und größere Kunststoffteile mittels Bagger aussortiert. Dies ist ein durchaus übliches Verfahren. Es wird empfohlen, die Entwicklungen der Anforderungen der Altholzverordnung sowie des Altholzmarktes zu beobachten.
     
  • Auch für den Restabfall wäre eine Aufbereitung grundsätzlich denkbar, da im Restabfall noch ca. 30 % verwertbare Materialien enthalten sind. Hierzu wird die Prüfung im Rahmen eines Pilotversuches empfohlen.
     
  • Sowohl am Standort AEZ Watenbüttel als auch an der Frankfurter Straße werden die Beschaffenheit und Rahmenbedingungen moderner Recyclinghöfe erfüllt. Die Öffnungszeiten sind bürgerfreundlich und liegen über dem Durchschnitt. Im Hinblick auf die Digitalisierung sind erste Versuche mit Füllstandssensorik vielversprechend. Hier sollen konkrete Vorhaben herausgearbeitet und (sofern wirtschaftlich darstellbar) umgesetzt werden.

 

 

Auslegung des Awiko

 

Im April 2020 wurde der Entwurf des Awiko vorgestellt (DS 20-13183). Nach Beschluss durch den Verwaltungsausschuss am 22.09.2020 (DS 20-13473) wurde das Awiko in der Zeit vom 19.10.2020 bis 13.11.2020 öffentlich ausgelegt. Damit wurde Interessierten die Möglichkeit zur Einsichtnahme gegeben. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise Umlandkommunen und Umweltverbände, beteiligt. Von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen eingegangen. Im Sinne der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft und der Einbindung der Träger öffentlicher Belange wurden die Anregungen und Impulse zur Ergänzung des Abfallwirtschaftskonzepts genutzt. Vorgenommen wurden redaktionelle und formale Anpassungen, zudem wurden auch Erweiterungen bei einigen abfallwirtschaftlichen Zielen und den damit verbundenen Handlungsfeldern vorgenommen.

 

 

Übersicht der Änderungen und Anpassungen:

 

  • Ergänzung in Bezug auf die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Verpackungsgesetzes.
     
  • Hinzufügen des Kapitels „Bestandsaufnahme“ mit den Informationen zur Bevölkerungs-, Gebiets- und Wirtschaftsstruktur, zur Organisationsform der Entsorgung, zur Entsorgungsstruktur und den Erfassungssystemen.
     
  • Anpassungen des Kapitels „Elektroaltgeräte“ an das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Ergänzung der Informationen zu den Abfallfraktionen Batterien, Schadstoffe, Asbest, illegale Ablagerungen und Kraftfahrzeuge und Anhänger ohne amtliches Kennzeichen.
     
  • Erweiterung um die Abfallfraktion Bau- und Abbruchabfälle mit der Zielsetzung des verstärkten Einsatzes von Recyclingbaustoffen und Rezyklaten.

 

 

Übersicht der Ergänzungen und Konkretisierungen der Ziele bis 2025:

 

  • Aufstellung eines Grüngutkonzepts
     
  • Erneuerung der Vergärungsanlage
     
  • Forcierung einer möglichst hochwertigen stofflichen Verwertung, insbesondere auch der Holzfraktionen
     
  • Verstärkung der Aktivitäten mit dem Ziel der Abfallvermeidung und der Verbesserung der Getrennterfassung
     
  • Beschaffung umweltfreundlich hergestellter und reparaturfähiger Erzeugnisse
     
  • Weiterentwicklung der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Umsetzung der Ziele und Maßnahmen

 

Die Vorgaben, vor allem bedingt durch die am 28.10.2020 in Kraft getretenen Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den stärker gewordenen Fokus der Gesellschaft auf eine umweltbewusste Abfallwirtschaft, spiegeln sich in den Zielen und Maßnahmen des Awiko der Stadt Braunschweig wieder.

 

Die Umsetzung der kommunalen Maßnahmen des Awiko erfolgt in Kooperation der privaten Dienstleister und der Verwaltung parallel zum laufenden Tagesgeschäft im Rahmen der bestehenden Finanz- und Personalressourcen. Daher werden nicht alle Maßnahmen frühzeitig gestartet und umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden, personalintensiven Aufgaben:

 

  • begleitendes Engineering des Um- bzw. Neubaus der Vergärungsanlage inkl. Auswahl einer fortschrittlichen Verfahrenstechnik und Bedarfsermittlung umliegender Kommunen
     
  • Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten der Abfallvermeidung und hochwertigen Verwertung. Dazu gehören bspw. Tätigkeiten wie die rechtliche Prüfung, Bewertung und kontinuierliche Nachverfolgung der ökologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie sich daraus ergebender Steuerungsmaßnahmen
     
  • Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit und Koordination mit Dritten.
     
  • Entwicklung eines Grüngutkonzepts, inkl. Entwicklung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Maßnahmen (bspw. Ermittlung von CO2-Einsparungen im Verhältnis zu umweltrelevanten Faktoren und den damit verbundenen Kosten)


 

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Anlagen

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