Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-16972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 wie nachfolgend ausgeführt fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig entsprechend der Novellierung des Bundes­klimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es soll angestrebt werden, bis 2030, spätestens bis 2035, eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Dabei werden CCS-Techniken (Carbon, Capture and Storage; auf deutsch: CO2-Abscheidung und Speicherung) und Ausgleichszahlungen in anderen Weltregionen bei nicht erreichten Zielen abgelehnt.

Punkte 2 und 3 bleiben unverändert.

Dieser Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag 21-16605.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung:


Wir begrüßen und unterstützen grundsätzlich den 'Richtungsbeschluss Klimaschutzkonzept 2.0', bitten allerdings darum, das Tempo erheblich zu beschleunigen, um Klimaneutralität bereits bis 2030, spätestens aber bis 2035, zu erreichen.

Sowohl mit Ausgleichszahlungen als auch mit der Einberechnung von bisher nicht existierenden CCS-Techniken können die Zielwerte erheblich umgangen werden. Die "Möglichkeit, solche negativen Emissionen in großem Maßstab zu realisieren, muss aus heutiger Sicht als sehr unsicher angesehen werden."
(Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie gGmbH: CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Diskussionsbeitrag für Fridays for Future. https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/7606/file/7606_CO2-neutral_2035.pdf)

Es muss von Anfang an klargestellt werden, dass dies nicht gewollt ist. Bisher wird in der Verwaltungsvorlage zum Klimaschutzkonzept 2.0 die CCS-Technik nicht abgelehnt.
 

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