Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16931-01
Grunddaten
- Betreff:
-
(Mobile) Luftfilter in Braunschweiger Schulen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
24.09.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 11.09.2021 [21-16931] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Derzeit und unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist nicht vorgesehen, sogenannte Luftfilter flächendeckend in den Schulen einzusetzen. Die Möglichkeiten des Luftaustausches mit Frischluft ist prioritär zu verfolgen. Eine Doppelung von Maßnahmen wird bisher weder vom UBM noch von wissenschaftlichen Institutionen empfohlen.
Zu Frage 2:
Der Markt für Luftfiltergeräte hat sich in den letzten Monaten sehr dynamisch entwickelt. Die Verwaltung hat sich mit verschiedenen Gerätetypen befasst und tauscht sich auch weiterhin mit Anbietern und der Wissenschaft aus. Die Preise für Geräte, die für den Einsatz in Klassenräumen geeignet wären, schwanken zwischen 2.300 EUR und 3.100 EUR netto. Unter Berücksichtigung von erwarteten weiteren Preissteigerungen würde eine Ausstattung aller Schulräume ca. 5,5 Mio. EUR kosten. Noch nicht berücksichtigt sind dabei Folgekosten aufgrund von Filterwechsel oder Wartung oder Aufwertung der elektrischen Verteilungsnetze in den Schulen.
Zu Frage 3:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen ist am 8. September 2021 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Gefördert werden Luftfiltergeräte in Räumen der Kategorie 2 (Definition UBA). Diese verfügen über einen geringen Lüftungsquerschnitt. In Braunschweig ist geplant, diese Räume (derzeit 200) mit einem Lüfter zwecks Frischluftzufuhr auszurüsten. Eine Förderung von Räumen, die bereits über eine Lüftungsunterstützung verfügen ist nach der Förderrichtlinie ausgeschlossen. Somit wäre eine Förderung von Luftfiltern in diesen Räumen ausgeschlossen.
Die Förderung von Einzelgeräten ist an technische Bedingungen geknüpft, die nicht von allen Gerätetypen erfüllt werden. Hier sind vor allem die akustische Belastung, der Mindestluftwechsel oder die Filterqualität zu nennen.
Unter der Annahme einer verminderten Lüftungsmöglichkeit (Raumkategorie 2) ohne Lüftungsunterstützung, ist der Förderbetrag für Braunschweig als Schulträger gemäß der Schülerzahl gedeckelt. Der max. Förderbetrag beläuft sich auf 590 TEUR für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in der Stadt Braunschweig. Die relative Förderhöhe pro Gerät beläuft sich auf bis zu 80%. Insgesamt ließen sich so etwa 237 Luftfilter gefördert beschaffen (unter der Annahme, dass alle Mittel nur für Luftfilter ausgegeben würden).
