Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16826

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Beschluss des Rates vom 9. Februar 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, zum 1. Januar 2022 eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Die Einführung der Steuer soll um eine Erstwohnsitzinitiative ergänzt werden, in der über die Folgen der Wahl des Erstwohnsitzes vor allem für Studierende informiert werden und Anreize hierzu geschaffen werden sollen.

 

Die Verwaltung hat bislang folgendes unternommen:

 

  • Im April 2021 wurden alle in Braunschweig mit Nebenwohnung gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner, die älter als 16 Jahre sind, angeschrieben (ca. 10.000) und über die Einführung der Zweitwohnungssteuer informiert.
    Außerdem wurde auf die Vorteile einer Hauptwohnung in Braunschweig insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahl hingewiesen.

    Bis einschließlich August 2021 haben bisher 394 Bürgerinnen und Bürger ihre bisherige Nebenwohnung in Braunschweig zur Hauptwohnung bestimmt, 2.301 Nebenwohnungen in Braunschweig wurden abgemeldet.
     
  • Alle Neu-Studierenden des Wintersemesters 2021/2022 der TU Braunschweig erhalten über eine sog. Willkommenstüte der TU durch eine Postkarte einen Hinweis auf die Anmeldung in Braunschweig mit Hauptwohnung und die Möglichkeit der Terminvereinbarung per QR-Code.
     
  • Geplant sind Plakate mit Hinweis auf die Anmeldung mit Hauptwohnung.
    Die Plakate sollen sich insbesondere an die Studierenden in Braunschweig richten. Der Aushang ist in städtischen Einrichtungen, der TU und der HBK zu Semesterbeginn vorgesehen.

 

Weitere kostenintensive Werbeaktionen sind zunächst nicht vorgesehen, da dies im Widerspruch zur erst vor Kurzem im Rahmen der Haushaltsoptimierung erfolgten Abschaffung der Begrüßungsmappe und der Zuzugsprämie für Studierende stehen würde.
 

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