Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16243-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 17. Juni 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat Rüningen beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Schrotweg von der Einmündung an der Thiedestraße bis zur Brücke über dem Fuhsekanal auf 30 km/h zu beschränken.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt.

 

r die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen demnach bestimmte Voraussetzungen nach der StVO erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass auf dem Schrotweg keine Unfallhäufungsstelle gegeben ist. Nach Auffassung der Polizei und der Verwaltung liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.

 

Mithin ist eine Geschwindigkeitsreduzierung im o. g. Bereich nicht zulässig.


 

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