Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15681-05

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bezug nehmend auf den interfraktionellen Antrag 21-15681-03 „Kulturelle Nutzung von Freiflächen im öffentlichen Raum“ informiert die Verwaltung mit dieser Mitteilung über den Sachstand der Schaffung von Flächenangeboten für Open-Air-Veranstaltungen.

 

Die Verwaltung hat unter Federführung des Wirtschaftsdezernats mit den zuständigen Fachbereichen sowie der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) zusätzliche Flächen im Stadtgebiet definiert, die für Open-Air-Veranstaltungen in Frage kommen. Die im Februar 2021 unter Leitung von Dez. VI mit dem Ziel der Flächenidentifikation gegründete Projektgruppe Open-Air-Gelände hat ihre Tätigkeit nunmehr abschließend erfüllt und einen Katalog potentiell nutzbarer Flächen für Open-Air-Veranstaltungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Veranstaltungskategorien und flächenspezifischer Erfordernisse erstellt.

 

Der o.g., in der Ratssitzung am 11.05.2021 beschlossene Antrag wurde hierbei mit einbezogen und die Machbarkeit der dort aufgeführten Punkte wurde geprüft. Im Folgenden werden die Ergebnisse und Einschätzungen der Verwaltung zu den einzelnen Punkten des Antrages aufgeführt.

 

Zu Punkt 1.: Ausweisung von öffentlichen Flächen

Die identifizierten Flächen sowie zugehörige Steckbriefe mit den jeweils relevanten Informationen können von interessierten Veranstalterinnen und Veranstaltern auf einer Homepage der Braunschweig Stadtmarketing GmbH unter dem Link http://www.braunschweig.de/veranstaltungsflächen abgerufen werden.

 

Zu Punkt 2.: Herrichtung der Flächen

Der überwiegende Teil der betrachteten und in die Auswahl genommenen Flächen verfügt über einen Stromanschluss. Die technischen Modalitäten der jeweiligen Flächen, einschließlich Angaben zu vorhandenen Strom- und Wasseranschlüssen, können den Steckbriefen der oben verlinkten Flächenliste und in naher Zukunft der anvisierten Datenbank (siehe hierzu auch Punkt 5.) entnommen werden.

 

Zu Punkt 3.: Ausweisung von Freiflächen zu jeder Kategorie

Eine Ausweisung von Flächen und Behandlung dieser Auswahl in der PG ist erfolgt (siehe hierzu die Ausführungen zu Punkt 1.. Die weiter aufgeführten Punkte können in dieser Form nicht erfüllt werden. Den genannten Projektgruppen obliegt nicht die Zuständigkeit über Genehmigungsentscheidungen, insofern kann durch diese auch keine Zurverfügungstellung von Flächen erfolgen. Eine pauschale Genehmigung auch von Kleinstveranstaltungen in historischen Parkanlagen ist ebenfalls nicht möglich, da in jedem Fall eine individuelle Prüfung vorzunehmen ist. Die BSM hat ihr Beratungsangebot auf diese Flächen erweitert und vermittelt insbesondere bei neuen Veranstaltungen geeignete Ansprechpartner bei Verwaltung und Behörden.

 

Zu Punkt 4.: Mittel für die Wiederherstellung der Flächen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel des Corona-Hilfsfonds generell nur noch im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Die verbleibenden Mittel des Corona-Kulturhilfsfonds im Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft werden gemäß Ratsbeschluss vom 13.07.2021 für das zeitlich befristete Corona-Kultursonderstipendium eingesetzt. Darüber hinaus sind im Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft keine weiteren Corona-Mittel vorhanden

 

Zur Sanierung bzw. Wiederherstellung von durch Veranstaltungen beschädigten Freiflächen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs 67 Stadtgrün und Sport keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der zuständigen Abteilung 67.2 heraus betragen die Kosten für die Sanierung von Rasenflächen durchschnittlich rund 3 € pro Quadratmeter nach jeder durchgeführten Veranstaltung. Entscheidend hierbei ist neben der jeweiligen Veranstaltungsfläche auch die Veranstaltungsart und auch das Wetter an den Tagen, an denen die Fläche für die Veranstaltung und für Auf- und Abbau genutzt wird. So können bei kleineren Veranstaltungen auf dem Messegelände oder den Festplätzen Hondelage, Völkenrode oder Waggum an trockenen Tagen keine Sanierungskosten anfallen, wohingegen bei größeren Veranstaltungen und nasser Witterung die Sanierungskosten sich auch deutlich über den genannten 3 € bewegen können. Die Nettofläche für die genannten Teilbereiche beläuft sich auf 56.500 Quadratmeter.

 

Sensiblere Grün- und Parkanlagen wie z.B. der Westpark oder auch die Festplätzen in Lehndorf und Thune oder der Bürgerpark (Nettofläche 41.100 m²) sind aus Sicht der Verwaltung in der Regel nicht für Veranstaltungen geeignet. Hier sind in Ausnahmefällen besondere Einzelfallprüfungen erforderlich. Die Kosten sind sehr individuell zu ermitteln und liegen in der Regel auch deutlich über den genannten 3 € je Quadratmeter und Veranstaltung.

 

 

Zu Punkt 5.: Datenbank (Flächenkataster)

Derzeit können interessierte Veranstalterinnen und Veranstalter auf der Homepage www.braunschweig.de/veranstaltungsflächen Steckbriefe von diversen Plätzen in der Stadt Braunschweig und den dazugehörigen Stadtteilen einsehen. Diese Steckbriefe erhalten Informationen über Strom- und Wasserinfrastruktur, Verkehrsanbindung, Größe der Fläche, Lautstärkeproblematiken, etc. Ergänzt werden soll dies durch eine interaktive Benutzerfläche. In Zusammenarbeit zwischen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, dem Fachbereich 41 sowie der Abteilung 10.4 Informations- und Kommunikationstechnologie soll ein Auswahlsystem erstellt werden. Bspw. können die Benutzer dann die Größe, Strombedarf etc. angeben und erhalten eine Auswahl der zu den ausgewählten Parametern passenden Flächen. Diese Funktion soll voraussichtlich im Frühjahr 2022 umgesetzt sein.

 

Zu den Punkten 6. und 7.:

Die Betrachtung möglicher Areale für Großveranstaltungen wie Festivals wurde im Rahmen der Projektgruppe Open-Air-Gelände ebenfalls behandelt. im Fokus der Überlegungen stand hierbei die Bahnstadt.

 

Im Projekt Bahnstadt wurde eine Standortanalyse für ein Open-Air-Festivalgelände

erstellt. Es wurden 12 Standorte untersucht. Als ausschlaggebende Kriterien zeigten sich Lärmemissionen zu umliegenden Wohngebieten, sowie entgegenstehende Planungsziele und Eigentumsverhältnisse. Es wurden zwei Standorte als bedingt geeignet eingeschätzt, sofern ausreichende Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können und eine erfolgreiche Einigung mit den Eigentümern gelingt. Weitergehende Abstimmungen und tiefergehende Prüfungen (z.B. Lärmgutachten) sind erforderlich. Im Planungsprozess der Bahnstadt werden aktuell die erarbeiteten Grundlagen sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und der Ideenwerkstatt in der Konzeptphase zusammengeführt. Hierbei wird auch die Verträglichkeit unterschiedlicher Nutzungen abgeglichen. Anschließend ist eine weitere Bürgerbeteiligung und die Ausarbeitung der Rahmenplanung vorgesehen. Eine kurzfristige Nutzbarkeit von Flächen als Festivalgelände ist nicht gegeben.

 

Grundsätzlich sollte das Veranstaltungsgelände für Open-Air-Veranstaltungen, darunter auch unterschiedliche Festivals, mit einer Besucherzahl ab 1.000 Besucher und Besucherinnen ein im Bedarfsfall abzugrenzendes, multifunktional zu nutzendes Areal sein mit ausreichender Starkstromzufuhr (optimal: 123A) und Wasserzufuhr (für Veranstaltungsbedarfe, Bedarfe mobile Toilettenwagen etc.). Eine ebene Aufstellungsfläche für ev. Bühnen resp. fliegende Bauten sowie gute Anbindungen an Öffentliche Verkehrsmittel sowie Parkmöglichkeiten im Umfeld des Veranstaltungsgeländes sind weitere Bedarfskriterien neben dem Anwohnerschutz (Immissionsschutz).

 

Eine vertiefende Prüfung entsprechender Geländeoptionen, auch im Entwicklungsgebiet der zukünftigen Bahnstadt, ist nach der ersten Standortanalyse für dieses Areal zwingend erforderlich.

 

Aktuell führt die Verwaltung Gespräche mit der Stadtbad GmbH und Veranstaltern zur Fortführung und Ertüchtigung der Open Air-Fläche im Raffteichbad.

 

Zu Punkt 8.:

Der Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft wird auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.05.2021 kurzfristig eine Beratungsstelle für Kulturschaffende einrichten. Ziel ist es, die Kulturschaffenden projektbegleitend bspw. bei Genehmigungsanträgen, Flächensuche etc. im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen und gezielt zu fördern. 

 

Zudem entsteht durch die zusätzliche Beratungsaufgabe bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH ein erhöhter Ressourcenbedarf, der von der Gesellschafterin ab 2022 getragen werden soll.

 

Die Stadtbezirksräte erhalten diese Mitteilung mit einer gesonderten Mitteilung außerhalb von Sitzungen ebenfalls zur Kenntnis.

 

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