Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16968
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, nach dem Ende der Amtszeiten von Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth, Herrn Ratsherr Christoph Bratmann, Herrn Ratsherr Klaus Wendroth und Herrn Dr. Ralf Utermöhlen im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG
- den in der Oberbürgermeister-Stichwahl am 26. September 2021 gewählten zukünftigen Oberbürgermeister Herrn Dr. Thorsten Kornblum mit Wirkung vom 1. November 2021 in den Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG zu entsenden sowie dies der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG mitzuteilen und
- alle Maßnahmen zu ergreifen,
Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion |
| Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion |
Herrn Ratsherr Christoph Bratmann |
| Herrn Ratsherr Thorsten Köster |
Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen |
Herrn Dr. Ralf Utermöhlen |
von der Hauptversammlung mit Wirkung vom 1. November 2021 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wählen zu lassen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeiten aller städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) enden zum 31. Oktober 2021. Mangels einer gesellschafts-vertraglichen oder aktienrechtlichen Übergangsregelung zur Weiterführung der Aufsichtsratstätigkeit nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder wäre damit eine Vertretung der städtischen Interessen im Aufsichtsrat der BVVAG für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis voraussichtlich Ende November 2021 nicht gegeben, wenn der notwendige Beschluss erst in der konstituierenden Sitzung des Rates am 16. November 2021 getroffen würde.
Um zu gewährleisten, dass die für die Stadt bedeutsamen Mandate im Aufsichtsrat der BVVAG ohne zeitlichen Verzug wiederbesetzt werden, soll daher bereits zu diesem Zeitpunkt ein Anweisungsbeschluss an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) herbeigeführt werden,
Gemäß § 11 Satzung der BVVAG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Die SBBG hat das Recht und die Pflicht, den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt.
Nach den konsortialvertraglichen Regelungen ist die SBBG neben der Entsendung des Oberbürgermeisters zur Benennung von drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern berechtigt. Die von der SBBG auszuübenden Vorschlagsrechte stehen nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2021 der SPD- und der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannten Personen entspricht dem Vorschlag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Gemäß § 138 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Entsendung von Vertretern der Kommune in die Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften.
