Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16995
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Ds. 21-16510: Klimaschutzkonzept 2.0
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.10.2021
|
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 wie nachfolgend ausgeführt fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es soll angestrebt werden, bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 % gegenüber 1990 sowie eine Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen. Durch ein ständiges Monitoring, eine Konkretisierung des IKSK 2.0 und den Einbezug des Fortschritts von Wissenschaft und Technik soll regelmäßig (alle 2 Jahre) eine frühere Zielerreichung für Braunschweig evaluiert und zur Entscheidung vorgelegt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die bundesweite Zielsetzung verschärft wird.
2. Als prioritär umzusetzende Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2.0 sollen zunächst folgende Maßnahmen ausgeplant und weiterverfolgt werden:
Klimaschutz in Braunschweig organisatorisch, strukturell und personell stärken
Klimaschutz in Braunschweig finanziell stärken und steuern
Klimaneutrale Verwaltung (inkl. Beteiligungsgesellschaften) bis 2030
Klimafreundliche/-neutrale Mitarbeiter*innenmobilität
Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten
Prüfung der Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030“
Prüfung der Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe
Erzeugung klimafreundlicher Fernwärme
Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft
Solarstrom im gesamten Stadtgebiet ausbauen und fördern
Initiierung einer Allianz „Jobmotor Energiewende“
Klimagerechte Baulandentwicklung
Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand
Ausbau der Braunschweiger Energieberatung
Reduzierung des fossilen motorisierten Individualverkehrs
Stärkung des ÖPNV
Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs
Schaffung eines Nachhaltigkeitszentrums
Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die ersten konzeptionellen Maßnahmen zwingend erforderlichen Personalbedarfe im Fachbereich 68 im Umfang von 3,5 Stellen in den Stellenplan 2022 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen. Um eine möglichst schnelle Umsetzung der prioritären Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, diese Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Besetzung freizugeben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zum bereits bestehenden Konzept zur angestrebten Klimaneutralität 2045 (dargestellt im Bericht zum Richtungsbeschluss, 06/2021), ein Alternativszenario zu erarbeiten, das die Zielsetzung der Treibhausneutralität bis 2030 abbildet. Beide Konzepte werden als Alternativen zur Entscheidung vorgelegt.
Sachverhalt
Begründung:
Die FDP begrüßt eine frühestmögliche Klimaneutralität Braunschweigs. Der Beschluss, diese auf das Jahr 2030 festzusetzen, ohne zu wissen, welche Schritte dafür nötig sind, ist aber nicht zu verantworten. Scheitert Braunschweig bei diesem Vorhaben, führt das absehbar zu Frustration und in der Folge zu fehlendem weiteren Engagement. Erst, wenn klar ist, was in den kommenden Jahren geschafft werden muss, und ob es geschafft werden kann, ist ein seriöser Beschluss eines Zieljahres möglich. Daher brauchen wir Klarheit darüber, was Klimaneutralität 2030 bedeuten würde. Bis diese Klarheit gegeben ist, ist am Ziel 2045 festzuhalten, allerdings als spätestmöglicher Termin, dessen wünschenswerte Vorverlegung einer ständigen Evaluation bedarf.
