Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17063
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Machbarkeitsstudie zum "Großen Hof": "Ein-Standort-Konzept" der Städtischen Musikschule in Kombination mit einem großen Konzertsaal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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15.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Drs. Nr. 19-10104-01 wurde am 18.06.19 das "Zukunftskonzept für die Städtische
Musikschule für ein `Zentrum der Musik´" beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde der
Verwaltung der Auftrag erteilt, auf Basis des inhaltlichen Konzeptes "Die Städtische
Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum der Musik´" die finanziellen und räumlichen
Planungen voranzutreiben und dem Rat konkrete Realisierungsvorschläge, möglichst
innerstädtisch, zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei wird entsprechend des Konzeptes
die Zusammenlegung der derzeitigen drei Musikschulstandorte an einem Standort als
wesentliches Ziel verfolgt.
In Umsetzung dieses politischen Beschlusses hat die Verwaltung für eine bauliche
Realisierung das Gelände des "Großen Hofes" fokussiert. Weitergehende Potenziale dieser
Innenstadtfläche für eine zusätzliche Schul- und Wohnnutzung werden auf ihre
Umsetzungstauglichkeit mit geprüft. Ziel ist es, die Realisierung der Zukunftsplanung der Städtischen Musikschule im Rahmen eines schlüssigen städtebaulichen Gesamtkonzeptes voranzutreiben.
1. Sachstand erste Machbarkeitsstudie zum "Großen Hof":
Die zuständigen Fachausschüsse AfKW, PlUA und Schulausschuss sowie der Stadtbezirksrat 131 wurden per Mitteilung (Drs. Nr. 20-12971) über die weitere Vorgehensweise in Form der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Kenntnis gesetzt. Der hierfür erteilte Planungsauftrag enthielt entsprechend des beschlossenen inhaltlichen Konzeptes auch die Prüfung eines eigenen Konzert- und Probensaals für die Städtische Musikschule mit einem Fassungsvermögen von bis zu 199 Sitzplätzen.?
In der Mitteilung Drs. Nr. 20-13708 teilte die Verwaltung mit, dass der Planungsauftrag ergänzt wird um die Umsetzungsprüfung für einen größeren Konzertsaal mit einem Fassungsvermögen von 800 bis 1.000 Sitzplätzen (bzw. 1.600
Stehplätzen). Ausgangspunkt dieser Auftragserweiterung ist die zunehmend deutlich
erkennbare Lücke in diesem Segment der kulturellen Infrastruktur in der Stadt
Braunschweig. Das Flächenpotenzial des "Großen Hofes" wird im Rahmen der
Machbarkeitsstudie dahingehend geprüft, ob neben den Grundbedarfen
(Musikschule, Grundschule und Wohnnutzung), auch eine Ergänzung der städtischen kulturellen Infrastruktur mittels eines großen Konzertsaals mit abgebildet werden könnte.
2. Zwischenergebnisvorstellung zur Machbarkeitsstudie
Im Rahmen der verwaltungsinternen Vorstellung des Zwischenergebnisses durch das beauftragte Planungsbüro wurde deutlich, dass die Machbarkeitsstudie wichtige Fragen bzgl. der Sonderbauten "Städtische Musikschule und Großer Konzertsaal" nicht vollständig beantworten wird können. Die Machbarkeitsstudie kann im Ergebnis, wie zuvor beauftragt, nur eine Feststellung dazu treffen, wie die geplanten Nutzungen auf dem Areal angeordnet werden können unter Hinweis auf z. B. akustische, denkmalschutzrechtliche und logistische Konkurrenzsituationen.
Die technische und bauplanerische Lösung dieser Konkurrenzsituationen wird im Weiteren nur durch spezialisierte Fachplaner erarbeitet werden können, die über die Expertise für spezielle multifunktionale Gebäudekomplexe dieser Art verfügen. Zudem ergeben sich auf Basis der ersten Machbarkeitsstudie zusätzliche Problemlagen, die mittels einer weiteren Prüfungsstufe bearbeitet werden müssen, um eine belastbare Aussage zur Umsetzungsfähigkeit für alle Nutzungsbedarfe treffen zu können. Insbesondere wird eine ergänzende Studie den Fokus auf die Darstellung von Machbarkeitsoptionen unter Bezugnahme auf in Deutschland oder europaweit umgesetzte Konzertsäle in schwieriger städtebaulicher Lage legen müssen.
3. Weiteres Vorgehen
Das bisher vorgelegte Zwischenergebnis wurde daher verwaltungsintern intensiv geprüft und diskutiert. Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Vorschläge zur Machbarkeit der Umsetzung aller Nutzungsbedarfe, inklusive eines städtebaulich attraktiven sowie technisch und räumlich multifunktionalen Konzertsaals, ergänzend durch eine weitere Planungsstufe bearbeitet werden müssen.
Um sowohl der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Braunschweig Rechnung zu tragen als auch im Sinne einer zukunftsorientierten Investitionsplanung sollen ergänzend durch eine Marktanalyse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines großen Konzertsaals und sonstige wirtschaftliche Folgewirkungen wie die potenzielle Umwegrentabilität geprüft werden.
Nach Vorlage dieser weitergehenden Untersuchungsergebnisse sollen die finanziellen und räumlichen Planungen zum "Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule für ein `Zentrum der Musik´ und die ergänzenden Planungen für einen großen Konzertsaal weiter vorangetrieben werden, um dem Rat einen konkreten Realisierungsvorschlag unterbreiten zu können.
