Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16944

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Haushaltslesung mit der Drucksachennummer 21-15506, Anlage 2.4 Änderungslisten zum Ergebnishaushalt und die finanzwirksamen Anträge 103-106 wurde r die KIBiS-Kontaktstelle in den Haushaltsberatungen eine dauerhafte Erhöhung der Zuwendung i. H. v. 8.250,-  ab dem Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Zwischenzeitlich wurde seitens der KIBiS-Kontaktstelle mitgeteilt, dass sich Änderungen ergeben haben, sodass die Angaben im Zuwendungsantrag, die die Grundlage für die Erhöhung bildeten, teilweise überholt seien. Die Erhöhung bezieht sich auf die Ko-Finanzierung einer neuen Teilzeitstelle. Die Stelle wird jedoch nicht erst neu geschaffen, sondern existiert bereits seit dem letzten Jahr.

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen, die en-bloc abgestimmt wurden und zu dem Ratsbeschluss führten, enthielten darüber hinaus die Informationen, die seitens der KIBiS in ihrem Antrag dargestellt wurden: „r die Beratungsstelle würde sich bei einer Förderung auf Grundlage einer Förderrichtlinie des Landes unter Umständen die Möglichkeit ergeben eine 25-Stundenstelle einzurichten. 19,25 Personalstunden würden darüber finanziert. Voraussetzung hierfür ist laut Antragsteller, dass die Finanzierung von 5,75 Personalstunden durch die Erhöhung der bisherigen städtischen Förderung erfolgen kann“.

Der Ratsbeschluss wurde somit in dem Kontext gefasst, dass eine neue Stelle im Umfang von 25 Stunden eingerichtet werden würde.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Stelle mit 16 Wochenstunden besetzt, wobei 6 Stunden davon aus der Arbeitszeitreduktion eines Kollegen stammen. D. h. es sind 10 neue Stunden. Diese sollen sobald die städtische Förderung bewilligt ist um weitere 5,75 Stunden aufgestockt werden. Von den im Antrag in Aussicht gestellten neuen 25 Wochenstunden stehen somit 15,75 neue Wochenstunden bzw. bei weitergehender Auslegung 21,75 Wochenstunden zur Verfügung. Obwohl sich die personelle Lage seit Beantragung der Zuwendungserhöhung verändert hat und nicht wie ursprünglich im Antrag in Aussicht gestellt realisiert werden konnte, ist die Gewährung der Erhöhung zuwendungsrechtlich zulässig.

Da auch die Landesförderung generell für die „Mitfinanzierung der anfallenden notwendigen Personalausgaben“ innerhalb der Kontaktstelle gewährt wird, beabsichtigt die Verwaltung, die bisherige Zuwendung um die 8.250,- € zu erhöhen und diese Erhöhung nicht an die o. g. Stelle zu knüpfen, sondern sie für die „Finanzierung von anteiligen Sach- und Personalkosten der Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle in der Selbsthilfe (KIBiS)“ zu gewähren.

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