Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16196-01
Grunddaten
- Betreff:
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Durchgängig Tempo 30 auf der Celler Heerstraße in Ölper
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 3. Juni 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden Kurvensituationen im Bereich Ölper Turm und ehemals Bus-Müller, sind baulich nicht identisch. Sie unterscheiden sich in ihren Kurvenradien. In der Vergangenheit kam es vor, dass bedingt durch die Kurvensituation im Bereich Ölper Turm, Verkehrsteilnehmende den schmalen Gehweg in Höhe Hausnummer 141 A überfahren haben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung im Bereich der Hausnummer 141 A Poller gesetzt und Markierungen aufgebracht, um den vorhandenen schmalen Gehweg besser von der Fahrbahn abzusetzen. Damit das Befahren des Kurvenbereiches sicherer und zum anderen der schmale Gehweg besser geschützt wird, wurde in Absprache mit der Polizei eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.
Dies vorangestellt, werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Nein.
Zu 2. und 3.:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Es steht somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Gleichwohl sind in der StVO sowohl Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder dies bei besonderen Umständen wie Gefahrenlagen, zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße oder aus Lärmschutzgründen geboten ist.
Der Streckenabschnitt der Celler Heerstraße in Ölper weist im Kurvenbereich Ölper Turm eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor. Dies aus den o. g. Gründen.
Eine Gefahrenlage, die eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung begründet, liegt in den weiteren Abschnitten auf der Celler Heerstraße in Ölper, zwischen Fitnessstudio und Ortsausgang, nach Kenntnis der Polizei und der Verwaltung nicht vor.
Ebenfalls bedingt der Straßenzustand keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf weiteren Streckenabschnitten der Celler Heerstraße käme aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht, wenn es sich dort um Lärmschwerpunkte handelt.
Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.
Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:
1. Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung
(LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))
2. Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m.)
Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Celler Heerstraße in Ölper gehört nicht dazu. Folglich kommt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch aus Gründen des Lärmschutzes nicht in Betracht.
Eine durchgängige oder auf Teilabschnitte begrenzte weitere Geschwindigkeitsbeschränkung ist aus den o. a. Gründen unzulässig.
