Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16709-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.08.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Nach Rücksprache mit der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH und der Feuerwehr werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.: Die Feuerwehr Braunschweig ist am 05.08. zwischen 14:22 Uhr und 21.04 Uhr zu insgesamt 132 starkregenbedingten Einsätzen ausgerückt. Rund Zweidrittel der Einsatzstellen lagen im östlichen Stadtkern. Bei den meisten Einsatzstellen war Wasser in Keller und teilweise auch Erdgeschosse geflossen und stand dort zwischen einigen Zentimetern bis zu etwa einem Meter hoch. Eine Aussage zu den Schäden kann nicht getroffen werden. Die Schäden wurden meist durch fehlende oder defekte Rückstausicherungen verursacht. Signifikante bzw. oberflächennahe Beschädigungen an den Entwässerungsanlagen konnten bisher nicht festgestellt werden.

 

Zu 2.: Die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung sieht seit Einführung der getrennten Abwassergebühr 1997 Gebührenminderungen für Versickerungs- und Rückhalteanlagen, Nutzungsanlagen sowie Gründächer vor. Aufgrund der Siedlungsstruktur können im Bereich des Östlichen Ringgebietes keine öffentlichen Rigolen oder Zisternen errichtet werden.

 

Zu 3.: In Wabe und Mittelriede wird kein Mischwasser eingeleitet. Hier wird nur getrennt erfasstes Niederschlagswasser über genehmigte Einleitstellen eingeleitet.

 

Ein kompletter Verzicht auf das Mischwassernetz lässt sich aus den folgenden Gründen nicht umsetzen. Zum einen fällt im Ringgebiet und in der Innenstadt infolge der stark befahrenen Straßen zum Teil sehr verschmutztes Regenwasser an, dass bei einer Trennkanalisation vor Einleitung in ein Gewässer vorbehandelt werden müsste. Für dafür erforderliche Absetzbecken oder Sedimentationsanlagen fehlen in der Regel die räumlichen Möglichkeiten für eine bauliche Umsetzung. Zum anderen gibt es eine Vielzahl an Straßen, in denen aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse im öffentlichen Straßenraum und einer fehlenden Vorflut keine baulichen Möglichkeiten einer Trennung bestehen.


 

Die aktuelle Strategie besteht daher aus zwei Komponenten. In Gebieten, in denen eine Umwandlung in eine Trennkanalisation möglich ist, wird die Entwässerung im Zuge notwendiger Erneuerungsprogramme umgewandelt. In Gebieten, in denen eine Umwandlung nicht möglich ist, werden die Stauräume ebenfalls im Zuge notwendiger Erneuerungsmaßnahmen umgesetzt vergrößert. So werden die Abschläge kontinuierlich jedes Jahr reduziert.


 

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