Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-17021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

In Präzisierung der in Punkt 2.12 des vorgelegten Konzepts beschriebenen Evaluierung werden die Auslastung, also die Inanspruchnahme der Beratungsstelle, sowie die anfallenden Kosten pro Erstberatung der Aufsuchenden / Ratsuchenden evaluiert.

 

Die Beschäftigungsverhältnisse und der Mietvertrag werden jeweils zeitlich befristet, und zwar auf einen Zeitraum, der über das Vorliegen des ersten Jahresberichtes nicht übermäßig weit hinaus geht.

 

Der Jahresbericht wird spätestens 3 Monate nach Ablauf des ersten Betriebsjahres dem Rat vorgelegt und in der darauf folgenden Ratssitzung wird erneut über eine eventuelle Weiterführung der Anlaufstelle entschieden.

 

 

 

 

 

 

 


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

2002 trat das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Deutschland in Kraft, mit dem Ziel, Sexarbeit zu einem ganz normalen Beruf zu machen. Die Prostitution sollte aus der Illegalität herausgeholt werden. Das ProstG ist vielleicht gut gedacht, aber nicht gut gemacht.

Nun muss nachgesteuert werden. Ziel ist es, die gesamten Kosten ins Verhältnis zu den tatsächlichen Beratungsleistungen ins Verhältnis zu setzen, um den realen Aufwand zu ermitteln.

 

Im Beschlussvorschlag der Vorlage 21-16936 ist folgendes geplant:

 

Sachmittel

Neben den laufenden Kosten für die Miete und das Personal, sind Sachmittel nötig für: Übersetzung, Juristische Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Honorarkräfte, Fortbildung, Supervision, Bürobedarf, Café, Materialkosten, Grundausstattung, Steuerberatung, Einzelfallhilfe (z. B. Fahrscheine).

 

Personalausstattung und Qualifizierung

Die Beratungsangebote in Braunschweig decken viele Einzelaspekte der Notlagen von Prostituierten ab. Allerdings überfordert die Kombination von Bedarfen in der Regel das Fachwissen der einzelnen Disziplinen. Um Urlaubszeiten und Krankheitsausfälle zu kompensieren und in der aufsuchenden Arbeit, auch abends, zu zweit unterwegs zu sein, sind 3 VZÄ- nötig (davon mindestens eine Stelle Sozialarbeiterin). Die allermeisten Beratungssuchenden sprechen kaum bis kein Deutsch. Deshalb sind Muttersprachlerinnen wünschenswert. Gerne auch Aussteigerinnen als Sozialassistentinnen (=Quereinsteigerinnen mit sozialen Kompetenzen), mit akzeptierender Haltung zu Prostitution und Sexualität.

 

Zur Unterstützung der Beratungsarbeit, für den offenen Bereich und zur Organisation von Terminen und Veranstaltungen sollten sie von je einer 0,5 Stelle Verwaltungskraft und 0,5 Stelle Hauswirtschaftskraft ergänzt werden.

 

Die für erforderlich gehaltene Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: 1,5 VZÄ Sozialarbeit

1,5 VZÄ Sozialassistenz

0,5 VZÄ Verwaltung

0,5 VZÄ Hauswirtschaftliche Dienste (HwD)

 

 Evaluation/Bericht und Weiterentwicklung

Über die Arbeit der Beratungsstelle soll ein jährlicher Bericht an den städtischen Ausschuss für Soziales und Gesundheit gegeben werden.

 

Regelmäßige Teamsitzungen und Supervision dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Angeboten und Mitarbeitenden.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise