Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16891-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 323 vom 21.09.2021:

„Der Bezirksrat 323 bittet die Verwaltung, den beschriebenen Graben (siehe Anlage) so zu säubern, dass die in der Begründung beschriebenen Probleme behoben werden.“

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Nach Prüfung des vorliegenden Antrags stellt die Verwaltung fest, dass es sich bei dem betreffenden Abschnitt des Weges einschließlich des Grabens nicht um eine städtische Fläche handelt. Die Säuberung des Grabens liegt daher nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung.

 

Die Verwaltung wird das Anliegen des Stadtbezirksrates an die Feldmarksinteressentschaft Thune als Eigentümerin des Weges mit der Bitte um Ergreifung geeigneter Maßnahmen herantragen.

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