Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16765-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage seitens der FDP-Fraktion im Stadtbezirkrat 310 Westliches Ringgebiet vom 08.09.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei dem angesprochenen Weg handelt sich formal nicht um einen Radweg. Er ist als ein inoffizieller Freizeitweg zu bewerten. Dieser Weg, der intern unter der Bezeichnung ´Tangentenweg´uft, ist eine sinnvolle Ergänzung des Freizeitwegenetzes und könnte zudem eine zweckmäßige Ergänzung des Radverkehrsnetzes der Stadt darstellen. Als ergänzende Trasse, parallel zum stark frequentierten Ringgleis, könnte dieser Abschnitt auch eine Entlastung des selbigen darstellen. Auch für Fußnger ist er attraktiv, um diese aus nahegelegenen Wohnquartieren zu den wenigen Unterführungen unter der Autobahn zu leiten, von wo aus z.B. der Westpark erreichbar wird.

 

Um den Weg zwischen Wedderkopsweg und dem Spielplatz an der Arndtstraße durchgängig realisieren zu können, wären zunächst etliche Grundlagen zu klären. Diese betreffen u.a. Fragen des Grundeigentums, da es sich überwiegend um nicht städtische Flächen handelt, die Wegebreiten aber auch Querungsmöglichkeiten der zu kreuzenden Straßen. Vor allem wäre mit der Autobahn GmbH zu klären, ob ein derartiges Projekt innerhalb der Bauverbotszone überhaupt umsetzbar wäre.

 

Der insgesamt mit einem Ausbau des gesamten Abschnittes verbundene Aufwand kann zzt. personell nicht abgebildet werden. Haushaltsmittel für ein solches Projekt sind hierfür ebenfalls nicht eingeplant. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung trotz allem zur Klärung der Rahmenbedingungen zunächst die grundsätzliche Machbarkeit eruieren, zu erwartende Kosten grob einschätzen und bestenfalls vorhanden Förderoptionen prüfen.

 

 

Zu Frage 1 und 2:

Das Gesamtprojekt würde in seiner Gesamtheit voraussichtlich nur in Abschnitten realisierbar sein. Für unterschiedlichste Querungsmöglichkeiten (bspw. auch am Pippelweg) wären wie oben näher erörtert zunächst die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zu klären. Dabei sind unterschiedlichste Zuständigkeiten und Interessenlagen zusammenzubringen und zu bewerten. Die Verwaltung wird sich in diesem Kontext vorrangig auch den in der Anfrage genannten Problempunkten annehmen, um auch hierzu eine erste Einschätzung, auch hinsichtlich zu erwartender Kosten, abgeben zu können.

 

 

Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wird die Verwaltung darüber informieren.
 

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