Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16764-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrslärm in der Eisenbütteler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.08.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Geschwindigkeitsmessung hat gezeigt, dass überhöhte Geschwindigkeiten nur in sehr geringem Maße vorliegen. Nur 3 % der gemessenen Fahrzeuge hielten sich bei der Messung im Zeitraum vom 07.01.- 14.01.2019 nicht an die Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h.
Zu Frage 2:
Der Planungs- und Umweltausschuss hat mit Beschlussvorlage 19-10254-01 beschlossen, dass die Fahrbahnbreite der Eisenbütteler Straße durch eine Markierung auf 5,50 m reduziert wird. Auf der Ostseite wurden Stellplätze so markiert, dass für Fußgänger eine mindestens 2 m breite Gehwegfläche zur Verfügung steht.
Zu Frage 3:
Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf der Eisenbütteler Straße käme aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht, wenn es sich dort um einen Lärmschwerpunkt handelt.
Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.
Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:
1. Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung
(LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))
2. Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m.)
Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Eisenbütteler Straße gehört nicht dazu. Folglich kommt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Nachtzeitraum aus Gründen des Lärmschutzes nicht in Betracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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