Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17041
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärm durch die Nutzung von Spiel-, Bolz- und Jugendplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgehend von den Zeitungsartikeln in der Braunschweiger Zeitung vom 18.09.2021 („Wie rettet man Braunschweigs Spiel- und Bolzplätze) und 05.10 2021 („Wenden will Basketballverbot auf Jugendplatz verhindern“) hat sich die Verwaltung in den vergangenen Wochen eingehend mit der Thematik in Bezug auf Lärmimmissionen an Spiel-, Bolz und Jugendplätzen im Braunschweiger Stadtgebiet auseinandergesetzt und die eingegangenen Beschwerden über einen längeren Zeitraum ausgewertet.
Ausgewertet wurden die Beschwerden, die in Bezug auf Lärm und Ruhestörungen beim Fachbereich Stadtgrün und Sport in den Jahren 2015 bis 2021 eingegangen sind.
Seit dem Jahr 2015 sind insgesamt 41 Beschwerden zu den Themen Lärm und Ruhestörungen eingegangen. Davon betreffen 35 Beschwerden Spiel-, Bolz- und Jugendplätze. Davon stehen 22 Beschwerden je zur Hälfte in direktem Zusammenhang mit Fußball- oder Basketballspiel. Deutlich festzustellen ist, dass die Beschwerden zu Lärm und Ruhestörungen maßgeblich die Zeiträume während der gesetzlichen Ruhezeiten, also nach 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen betreffen.
Lediglich drei Beschwerden betreffen Lärm und Ruhestörungen an Kinderspielplätzen verursacht durch Kinder (2018 2 x; 2020 1 x).
Ebenso ist festzustellen, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils drei Beschwerden zu Lärm und Ruhestörung erfasst wurden, im Jahr 2018 vier, im Jahr 2019 fünf, im Jahr 2020 fünfzehn und bis Ende September 2021 acht Beschwerden. Es lässt sich folglich feststellen, dass sich die Anzahl der Beschwerden seit 2018 stetig gesteigert hat. Ob die Fülle der Beschwerden im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Coronapandemie und den veränderten häuslichen Gewohnheiten steht, lässt sich nur vermuten.
In der Berichterstattung der Braunschweiger Zeitung wird in den Artikelüberschriften der irreführende Eindruck erweckt, der Fortbestand von Braunschweigs Kinderspiel- und Jugendplätzen sei gefährdet. Dem ist nicht so.
Die in den Artikeln beschriebene Lärmproblematik betrifft zwei Jugendplätze, auf denen auch Streetballanlagen vorhanden sind. Wie anhand der erfassten Beschwerden und oben dargestellt, betreffen solche oder ähnliche Lärmproblematiken auch eine Reihe von weiteren Basketballbestandsanlagen sowie auch Bolzplätze im Stadtgebiet, wo sich ebenfalls Anwohner insbesondere in den Ruhezeiten durch die Nutzung dieser Anlagen gestört fühlen.
Richtig ist, dass im Zusammenhang mit Anwohnerbeschwerden zum städtischen Spiel- und Jugendplatz Madamenweg/Pfingststraße sowie nach einer durch die Verwaltung an einem Wohnhaus am Madamenweg unter praxisnahen Bedingungen durchgeführten Lärmmessung zur Beurteilung der Geräuschbelastung, sich die Verwaltung in den Sommerferien kurzfristig entschlossen hat, die maßgeblich verursachende Lärmquelle, nämlich die Streetballanlage, durch die Demontage von zwei Basketballkörben vorübergehend zu deaktivieren.
Der Hauptgrund dieser Maßnahme war, zunächst die mittlerweile durchaus aufgeheizte Situation für die sich betroffen fühlenden Anwohner zu entschärfen, bis eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, sowohl für die Nutzer als auch für die Anwohner.
Richtig ist auch, dass ebenfalls aufgrund von Anwohnerbeschwerden und einem anhängigen Rechtsverfahren am Jugendplatz Lindenstraße/Rathenowstraße einer von zwei Basketballkörben entfernt wurde, um die ebenfalls bereits aufgeheizte Situation bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage zu befrieden.
Es ist festzuhalten, dass eine Entscheidung für eine Demontage von Basketballkörben wie sie für die Anlagen am Madamenweg oder an der Lindenstraße/Rathenowstraße getroffen wurde, keine willkürlichen Entscheidungen der Verwaltung sind. Im Vorfeld laufen diverse Prüfungen u. a. zu rechtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen. Somit ist die Verwaltung stets intensiv bemüht, in jedem einzelnen Fall sowohl Nutzerinteressen als auch die Interessen von sich betroffen fühlenden Anwohnerinnen und Anwohnern untereinander abzuwägen und Lösungen zu finden. Teilweise lassen sich Kompromisse durch bauliche Anpassungen finden. Dies gelingt jedoch nicht immer.
Die Diskrepanz liegt in den vorliegenden Fällen zwischen dem schalltechnisch nachgewiesenen Immissionsrichtwert im Rahmen ursprünglicher Bebauungsplanverfahren und nachträglich geänderten Vorgaben zum Schallschutz. Die aktuell gemessene bzw. die errechnete Geräuschentwicklung entspricht nun nicht mehr den heutigen Richtwerten.
Auch das sich im Lauf der Jahre veränderte Nutzungsverhalten Streetballanlagen im Allgemeinen betreffend wirkt sich auf die Geräuschemission aus. Vielfach gibt es auch personenbezogenes Fehlverhalten, welches dann unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden muss.
Da in dieser Thematik verschiedene Stellen der Verwaltung und die zuständigen politischen Gremien eingebunden werden müssen und der Ausgang des anhängigen Rechtsverfahrens am Jugendplatz Lindenstraße/Rathenowstraße abzuwarten ist, war es noch nicht möglich, eine abschließende Entscheidung bzw. eine Lösung zu erarbeiten. Derzeit finden verwaltungsintern diverse Abstimmungsprozesse statt.
