Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17047
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - Sachstand Förderantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 nach Vorberatung im Grünflächenausschuss der Einreichung eines Zuwendungsantrages zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zugestimmt. Zielstellung ist es, eine anteilige (90 %) Förderung für die Pflanzung von 1 055 durch Trockenheit verloren gegangenen Bäumen sowie als weitere Klimaschutzmaßnahme die Anlage von 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen von ca. 1,7 Mio. € zu erhalten. (DS 21-16538-01)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte im Vorfeld in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 das genannte Projekt für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt.
Sachstand
Die Betreuung des Förderprogramms erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durch den Projektträger Jülich (PtJ).
Zunächst findet ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune statt, bei dem das Vorhaben präsentiert und konkretisiert wird. Auf Grundlage des Koordinierungsgesprächs erstellt die Kommune die Antrags- und Bauunterlagen, die seitens des Zuwendungsgebers geprüft werden. Nach positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid und das Vorhaben kann beginnen.
Vorgesehen ist grundsätzlich ein Förderzeitraum für die Jahre 2021 - 2024/ 2022 - 2025. Die Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO. Als Finanzierungsart wurde die Anteilfinanzierung mit Obergrenze festgelegt, sodass sich die Zuwendung bei geringeren Ausgaben entsprechend reduziert, bei höheren Ausgaben jedoch entsprechend gedeckelt ist.
Eine Förderung bereits begonnener Maßnahmen oder begonnener Teilmaßnahmen vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides ist nicht möglich. Als Vorhabenbeginn ist gem. Nr. 1.3 VV zu § 44 BHO der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferung- oder Leistungsvertrages zu werten. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann beim PtJ/ BBSR gestellt werden.
Mit der Vergabe und Planung der Maßnahme einschließlich der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) kann bereits jetzt begonnen werden.
Im Rahmen der weiteren Antragstellung muss nach den Verfahrensregeln der RZBau zunächst ein gemeinsames Koordinierungsgespräch zwischen der Stadt als Antragsteller (Kommune), der Bundesbauverwaltung und dem BBSR/ PTJ durchgeführt werden. Hierzu wird der Stadt noch ein Ablaufplan zur Verfügung gestellt werden. Das Koordinierungsgespräch dient zur Klärung offener Fragen sowie für die inhaltliche und fachliche Qualifizierung des zu erstellenden Zuwendungsantrages, d. h. die Ergebnisse des Koordinierungsgespräches sind bei der Erstellung des Zuwendungsantrags zu berücksichtigen.
Der Termin für das Koordinierungsgespräch wird durch den PtJ mit allen Beteiligten abgestimmt. Die Gespräche werden ab Januar 2022 stattfinden.
