Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-17052
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungs- (Erweiterungs-) antrag zu Antrag 21-16987: Konzessionsausschreibung öffentliche Ladeinfrastruktur: Umfang und wesentliche Inhalte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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13.10.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft vor dem Vergabeverfahren ob die jeweilige vorab festgelegte Anzahl an geplanten Ladepunkten in verdichteten und zentrumsnahen Stadtgebieten deutlich höher als bei „mindestens 2“ liegen sollte. Für die final geplante Anzahl der ausgeschriebenen Ladepunkte in den festgelegten Suchräumen wird dem Rat vor dem Vergabeverfahren eine Information zugeleitet. (Abs. 1 bleibt ansonsten unverändert)
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Beschlussvorlage 21-16987 erläutert die Verwaltung, dass die Verantwortung für den Ausbau an Ladepunkten nicht in der öffentlichen Hand liegen muss. Jedoch begründet sie das nun geplante Vergabeverfahren mit der Tatsache, dass in verdichteten Stadtgebieten mit mehrgeschossigen Bauten die eigene Initiative der Bürger:innen zur Errichtung von privaten Ladepunkten nicht ohne weiteres möglich ist, da hier häufig feste Einstellplätze fehlen. In den Gebieten mit hoher Dichte an Einfamilienhäusern und der damit verbundenen Möglichkeit staatlich geförderte private Ladepunkte zu installieren sollte die Notwendigkeit an öffentlichen Ladepunkten niedriger sein.
Entsprechend ist eine erhöhte Versorgung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten vor allem in den verdichteten Stadtgebieten wie westlicher Ring, östlicher Ring, Innenstadt, östlicher Ring und Südlicher Ring erforderlich. „Mindestens 2“ pro Suchraum dürften hier nicht ausreichend sein.
