Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-17064
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltsplanentwurf 2022 sowie Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.10.2021
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt::
In der Anlage legt die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2022 und des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 vor. Parallel dazu wurden die wesentlichen Inhalte sowie die Planungsschwerpunkte am heutigen Tage der Presse und den Ratsfraktionen vorgestellt.
Die Eckpunkte der Haushaltsplanung 2022 werden nachstehend beschrieben. Ausführliche und für das Verständnis des Haushalts weitere wesentliche Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs. Besonders hingewiesen wird darauf, dass auch dieser Haushaltsentwurf durch die Folgen der Corona-Pandemie beeinflusst ist.
Für das Jahr 2022 ergibt sich nach dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2022 ein Verlust im Ergebnishaushalt in Höhe von rund 70,4 Mio. €. Auch für die Folgejahre 2023 bis 2025 sind Verluste von rund 67,4 Mio. €, 57,2 Mio. € bzw. 60,2 Mio. € geplant, sodass grundsätzlich entsprechende Entnahmen aus den Überschussrücklagen zum Ausgleich erforderlich werden würden.
Jedoch hat das Land Niedersachsen aufgrund der Corona-Pandemie für seine Kommunen mit dem § 182 Abs. 4 NKomVG eine Sonderregelung eingeführt, nach der Jahresfehlbeträge eines Epidemiejahres und des Folgejahres auf der Passivseite der Bilanz gesondert ausgewiesen werden müssen. Dieser Passivposten wird am Ende des Jahres 2021 voraussichtlich 106,3 Mio. € betragen und sich unter Berücksichtigung des Planergebnisses 2022 von -70,4 Mio. € auf rund 176,7 Mio. € erhöhen. Ein Abbau der Fehlbeträge aus dem Passivposten, der in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden soll, ist erstmals im Jahr 2025 mit einem Betrag von rund 5,9 Mio. € in die Planung aufgenommen worden.
Die Überschussrücklagen bleiben daher bis Ende des Jahres 2022 unverändert bei 241,7 Mio. € (vorläufiger Jahresabschluss 2020). Ab dem Jahr 2023 werden sie sich bis zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2025 auf rund 62,9 Mio. € verringern.
Mit den erheblichen geplanten Verlusten des Ergebnishaushalts gehen im Finanzhaushalt negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in allen Planjahren einher, sodass für die grundsätzlich vorgesehene Finanzierung der geplanten Investitionen entsprechende Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich sind.
Am Ende des Planungszeitraums würde der Schuldenstand danach insgesamt rund 1.049,5 Mio. € betragen. Hiervon entfallen rund 691,7 Mio. € auf die Kernverwaltung bzw. rund 357,8 Mio. € auf Ausleihungen an städtische Beteiligungen im Rahmen der sog. Experimentierklausel.
Zu den geplanten Kreditaufnahmen ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine „Kreditermächtigung“ handelt. Eine tatsächliche Kreditaufnahme darf nach den gesetzlichen Vorgaben (Subsidiaritätsprinzip) erst dann erfolgen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist und daher dann nicht erfolgen wird, wenn sich die Liquidität im Jahresverlauf positiver als geplant entwickelt.
Wie auch im Vorjahr erfolgt im Rahmen der Vorstellung des Haushaltsentwurfs dessen Veröffentlichung nur im Internet- und Intranetauftritt der Stadt. Druckexemplare des Haushaltentwurfs werden nicht mehr erzeugt.
Um eine rechtzeitige Verarbeitung der Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2022 und zum Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 in den Listen, die für die Sitzungen der Fachausschüsse bereitgestellt werden, zu gewährleisten, wird um Übersendung der Änderungsanträge an den Fachbereich Finanzen bis zum 19. November 2021 gebeten. Die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen sind für den Zeitraum vom 10. bis zum 28. Januar 2022 vorgesehen. Die abschließenden Beratungen des Haushaltsplans 2022 sollen am 3. März 2022 im Finanz- und Personalausschuss sowie am 29. März 2022 im Verwaltungsausschuss und im Rat erfolgen.
Dieser Mitteilung beigefügt ist die Pressemitteilung zum Haushaltsplanentwurf 2022 vom 15. Oktober 2021 nebst einer Folien-Präsentation zur Pressekonferenz.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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338,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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92,6 MB
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