Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-17061

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Basis einer Datenerhebung der niedersächsischen Kommunen aus dem Jahr 2020 hat der Landesrechnungshof (LRH) eine überörtliche Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zu den Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände durchgeführt. Die entsprechende Prüfungsmitteilung wurde den niedersächsischen Kommunen durch den LRH mitgeteilt. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

Jedem Ratsmitglied ist nach § 5 Absatz 1 Satz 2 NKPG auf Verlangen Einsicht in die Prüfungsergebnisse der Bestandserhebung zu gewähren. Diese Anforderung wird mit Vorlage der Prüfungsmitteilung als Anlage zu dieser Mitteilung erfüllt.

 

Zusätzlich werden die Prüfungsergebnisse gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NKPG an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt. 

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Anlagen

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