Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-17061
Grunddaten
- Betreff:
-
Niedersächsischer Landesrechnungshof - Überörtliche Prüfung gemäß §§ 1 - 4 NKPG Hier: Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Basis einer Datenerhebung der niedersächsischen Kommunen aus dem Jahr 2020 hat der Landesrechnungshof (LRH) eine überörtliche Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zu den Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände durchgeführt. Die entsprechende Prüfungsmitteilung wurde den niedersächsischen Kommunen durch den LRH mitgeteilt. Diese ist als Anlage beigefügt.
Jedem Ratsmitglied ist nach § 5 Absatz 1 Satz 2 NKPG auf Verlangen Einsicht in die Prüfungsergebnisse der Bestandserhebung zu gewähren. Diese Anforderung wird mit Vorlage der Prüfungsmitteilung als Anlage zu dieser Mitteilung erfüllt.
Zusätzlich werden die Prüfungsergebnisse gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NKPG an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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