Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-17139

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten und schließt Kinder unter 3 Jahren mit ein, wobei sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf richtet. Trotzdem ist die Verfügbarkeit eines Platzes nicht garantiert.

 

In der Broschüre "Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2019/2000 bis 2025/2026   Kinderbetreuung in Braunschweig heute und morgen" kann man nachlesen, dass für Veltenhof und Rühme mit Stand vom 31.12.2020 im Krippenbereich von 0-3 Jahren rechnerisch 47 Plätze fehlen und für den Kita-Bereich von 3-6 Jahren nochmal 9 Plätze fehlen. Für Wenden, Thune und Harxbüttel fehlen 32 Plätze von 0-3 Jahren und 8 für den Bereich von 3-6 Jahren.

r den Grundschulbereich werden folgende Betreuungsquoten festgestellt: für Wenden 40 %, für Rühme 79 % und für Veltenhof 50 %.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Wieviel Kinder - aus dem Bezirk sowie außerhalb des Bezirks - in welchem Alter stehen

    derzeit aktuell auf Wartelisten der jeweiligen Einrichtungen?

 

2. Wieviel Plätze werden zu Beginn des nächsten Kita- bzw. Schuljahres

    höchstwahrscheinlich altersbedingt frei?

 

3. Welche Pläne verfolgt die Stadt Braunschweig, um die Bedarfsdeckung insgesamt für alle

    Bereiche zu erhöhen? Bitte gesondert nach bestehender Wohnbebauung und

    Neubaugebieten getrennt aufzeigen.

 

ez.                                                            gez.

 

Heidemarie Mundlos                                Antje Maul
 

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