Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-17132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Forderungen:

Dem Aufstellungsbeschluss für den jetzt vorgelegten, verkleinerten 2. Bauabschnitt können wir nicht zustimmen. Die Beweggründe hierfür wurden in der Sitzung des Stadtbezirksrats 323 am 21.09.2021 ausführlich dargelegt und diskutiert und mündeten in folgende Forderungen zur Anpassung des Aufstellungsbeschlusses für den 2. Bauabschnitt:

 

Das Gebiet zwischen A2, Veltenhöfer Str. und Kanal wird ganzheitlich betrachtet und wie vorab stets kommuniziert in einem einzigen 2. Bauabschnitt geplant Wohnbebauung in einem angemessenen Mix aus 1-2-Familienhäusern (inkl. Reihenhäusern und Doppelhäusern), Mehrfamilienhäusern mit maximal 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss, Grünbereiche und Gewerbe inklusive.

 

Der Zuwachs an Wohneinheiten im Bereich nördlich der Veltenhöfer Straße muss sozialverträglich ausgerichtet werden und sollte die Einwohnerzahl Wendens möglichst nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen.

 

Dem Stadtbezirksrat wird zeitnah ein Mobilitätskonzept unter Darstellung der zu erwartenden Mobilitätsströme nach Verkehrsmittel (ÖPNV, Auto, Rad und Fußnger), deren neu zu schaffenden Wegebeziehungen und Zugänge vorgelegt unter Einbeziehung möglicher Auswirkungen für den ganzen Ort Wenden und darüber hinaus für den gesamten Stadtbezirk (Vermeidung von Durchgangsverkehren).

 

Wir regen in Anbetracht der Beschlüsse zum Integrierten Klimaschutzkonzept IKSK 2.0 ein integriertes ökologisches Konzept an („Braunschweigs erste klimaneutrale Siedlung“), um hier wegweisend deutlich zu machen, dass die angestrebte Klimaneutralität bis 2030 ab sofort Konsequenzen für jede städteplanerische Maßnahme haben muss. Um das Ziel zu erreichen erscheint uns ein vorgeschalteter Städtebaulicher Wettbewerb angebracht.

Klimaneutralität bedeutet hier neben vielen anderen Möglichkeiten wie z.B. Fassaden- und Dachbegrünung oder Einsatz ökologisch nachhaltiger Baumaterialien, dass die im Gebiet durch Wärmebedarf und Haushaltsstrom (inkl. Ladestrom E-Mobile) verursachten CO2-Emissionen über regenerativ erzeugten Strom (Photovoltaik, Kleinwindanlagen, etc.) bzw. regenerativ erzeugte Wärme.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir stehen zu unseren Aus- und Zusagen, dass wir Wenden-West nutzen wollen, um Wenden positiv und sozialverträglich zu entwickeln und Neubürgern eine Heimat zu geben. Dies kann mit den vorliegenden Planungen, die einen Zuwachs von mehr als 80% der bestehenden Einwohnerzahlen erwarten lassen, nicht gelingen.

 

Wenden ist mit heute 4.100 Einwohnern das Zentrum des alten Stadtbezirks Wenden-Thune-Harxbüttel. Der Ort vereint dörfliche mit gewachsenen vorstädtischen Strukturen und ist geprägt von einer Gemeinschaft, die auf einem regen Vereinsleben u. a. von Sport und Kultur, sowie einer gut funktionierenden Infrastruktur wie Krippe, Kindergarten, Nachbarschaftshilfe, dem Schulzentrum samt Skaterplatz und Jugendzentrum, der Ortsbücherei, einer aktiven Kirchengemeinde und vielen weiteren Initiativen vor Ort fußt.

 

Die Mehrheit des Stadtbezirksrats hat die neu aufgenommenen Planungen für das Baugebiet Wenden-West in zwei Bauabschnitten stets als Chance für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks gesehen. Im Austausch mit der Verwaltung und persönlichen Gesprächen mit Stadtbaurat Leuer sowie in unseren Stellungnahmen zum Bebauungsplan des ersten Bauabschnittes, haben wir jederzeit deutlich gemacht, was in den beiden Bauabschnitten umgesetzt werden muss, damit unser Ort einer weiteren größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern im Neubaugebiet Wenden-West ein Zuhause geben und zugleich die bereits heute bestehenden und zu erwartenden infrastrukturellen Entwicklungsbedarfe erfüllen kann.

 

Bisherige Zu- und Aussagen der Verwaltung zur Entwicklung Wenden-West:

 

Im Austausch mit der Verwaltung und in allen Vorstellungen der Pläne im Stadtbezirksrat

  ist immer von zwei Bauabschnitten gesprochen worden, innerhalb derer die im

  Flächennutzungsplan mit Gewerbe, Grünflächen und Wohnbebauung ausgewiesenen

  Flächen in Wenden-West südlich des Mittellandkanals, nördlich der A2 und westlich der

  Stadtbahnlinie 1 entwickelt werden.

 

Dabei war ebenfalls klar, dass die Fehler der Planungen der 1990er Jahre mit überzogen

  vielen Wohneinheiten nicht wiederholt werden sollten, um eine angemessene Entwicklung

  des Ortes unter Berücksichtigung seiner infrastrukturellen Bedarfe wie Neubau eines

  Dorfgemeinschaftshauses als Stadtteilzentrum, Option für gemeinschaftliches Wohnen und

  Neubau des Wendener Kindergartens und einer weiteren Krippe umzusetzen.

 

 

Der jetzt in DS 21-16633 von der Verwaltung vorgelegte Aufstellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt lässt die hier beschriebenen Eckpunkte der Entwicklung von Wenden-West aus unserer Sicht nicht zu.

 

Im Planausschnitt des 2. Bauabschnittes sind die im Flächennutzungsplan zur Entwicklung

  vorgesehenen Flächen nur zu einem Teil im 2. Bauabschnitt (etwa die Hälfte des für

  Wohnbebauung vorgesehenen Bereichs) berücksichtigt.

 

Als Planungsziel sind im Aufstellungsbeschluss 700 Wohneinheiten für diesen Teilbereich

  hinterlegt. Somit sind allein für diesen Teilabschnitt gut 1.900 Neubürger/innen zu erwarten.

  Auf Nachfrage wurde mündlich in der Stadtbezirksratssitzung vom 21.09.2021 durch die

  Verwaltung in Aussicht gestellt, dass für die restlichen Flächen mindestens noch ein

  weiterer Bauabschnitt mit schätzungsweise 400 weiteren Wohneinheiten zu planen wäre

  zeitlich je nach Flächenerwerb durch die Stadt. Somit sind aus unserer Sicht noch einmal

  ca. 1000 weitere Neubürger/innen zu erwarten. Im 1. Bauabschnitt werden 180 WE avisiert,

  hier sind fast 500 Einwohner zu erwarten. Ein Zuwachs von insgesamt mehr als 80% der

  bestehenden Einwohnerzahlen ist für den Bezirksrat eine überproportionale Vervielltigung

  der Einwohnerzahl, die in der örtlichen Gemeinschaft und Infrastruktur nicht sozial

  ausgewogen zu bewältigen ist.

 

Trotz Zuwachs an bebauter Fläche für Wohnbebauung und Gewerbe sowie versiegelter

  Wegefläche nördlich der Veltenhöfer Straße muss hinreichend Raum gelassen werden für 

  u.a. einen Multifunktionsplatz für sportliche, kulturelle und sonstige Veranstaltungen, für

  weitere soziale Infrastruktur wie Kita für Krippenkinder, 3- bis 6-jährige Kinder, Kinder- und

  Jugendspielplätze und bei Bedarf für einen Ausbau der schulischen Kapazitäten, ein

  Dorfgemeinschaftshaus, Anpassung bzw. Erweiterung der Freizeit- und

  Begegnungsangebote und eine angepasste Feuerwehrbedarfsplanung.

 

Auch muss über die Integration von Nahversorgerangeboten nachgedacht werden wobei

  die Hauptstraße als Zentrum des Ortes mit Angeboten der Nahversorgung nicht

  geschwächt werden darf!

 

Es ist flächenmäßig und in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht nachzuvollziehen,

  wie die entstehenden Mobilitätsströme abgebildet werden können. Allein für den

  Radverkehr, den es im Sinne der Klimaziele der Stadt zu fördern gilt, sind

  Wegebeziehungen auf direktem Wege in die Stadt schwer abzubilden.

 

Wenden hat bereits heute innerorts keine Grünflächen als Naherholungsflächen zur

  Verfügung. Die im Flächennutzungsplan hinterlegten Grünflächen reichen aber nach

  Abschluss aller Bauabschnitte für dann ca. 3400 Neubürger + 4.100 heutige Einwohner als

  Erholungsfläche nicht mehr aus.

 

Im Übrigen verweisen wir auf die Beschlüsse des Bezirksrates 323 zum 1. Bauabschnitt vom

30.Juni 2020, die schriftlichen Anmerkungen und auf das dazugehörige Protokoll.        

 

gez.                        gez.                               gez.                                       gez.   

 

Mundlos                 Retzlaff                          Buchholz                               Özgür 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise