Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17020
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21neu – GS Volkmarode, Erweiterung der GS in Modulbauweise
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen / Instandhaltungen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.21neu – GS Volkmarode, Erweiterung der GS in Modulbauweise
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 309.000 € und außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.236.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 (Aufwand) 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 309.000,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung: 1.236.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.545.000,00 €
Die Prüfung des vorliegenden Antrages war bis zum FPA am 16.09.2021 nicht entscheidungsreif, so dass die Beratung und der Beschluss über den Antrag erst im VA am 09.11.2021 und im Rat am 16.11.2021 erfolgen können.
Für die GS Volkmarode besteht ein dringender Bedarf an drei weiteren Unterrichtsräumen. Die Gründe liegen in der Einrichtung einer zusätzlichen vierten 1. Klasse und der Schaffung von zwei Kooperationsklassen.
Aufgrund der Geburtenzahlen erfolgt jährlich eine Berechnung der zu erwartenden Schülerzahlen für die GS Volkmarode. Für das Schuljahr 2021/22 wurde von einer Dreizügigkeit der Schule ausgegangen. Nach den Schulanmeldungen im Mai 2021 teilte die Schule mit, dass statt der erwarteten Anzahl der Schülerinnen und Schüler erheblich höhere Anmeldezahlen vorlagen. Da diese Zahlen durch vermehrte Zuzüge nach Schapen und Volkmarode erfolgten, die einen gemeinsamen Schulbezirk haben, war die erforderliche Vierzügigkeit in diesem Schuljahr weder für die Schule noch für den Fachbereich Schule vorhersehbar.
Mit BV 20-13760 vom 07.07.2020 wurde durch den VA die Einrichtung von zwei Kooperationsklassen beschlossen. Für die seit dem Schuljahr 2020/2021 eingerichtete erste Kooperationsklasse steht nur für das laufende Schuljahr ein regulärer Umterrichtsraum zur Verfügung. Für die diesjährig eingerichtete zweite Kooperationsklasse wurde mit der Doppelnutzung des vorhandenen Containers für die Schulkindbetreuung vorerst eine Übergangslösung geschaffen. Aufgrund der Doppelnutzung müssen die Kinder aber zur Mittagszeit den Raum verlassen und ihn für die Schulkindbetreuung zur Verfügung stellen. Durch die zusätzliche Nutzung mussten auch mehr Materialien und Schränke in den Räumen untergebracht werden, die die Schülerinnen und Schüler zusätzlich einengen.
Die Schule verfügt über keine zusätzlichen Räume wie Musikraum, Werkraum o.ä., die in einen Allgemeinen Unterrichtsraum umgewidmet werden könnten. Auch eine Unterbringung der zusätzlichen Schulkinder in anderen Schulen der näheren Umgebung – z.B. in der benachbarten IGS Sally-Perel – ist mangels vorhandener Raumkapazitäten nicht durchführbar.
Die derzeitige Situation stellt eine absolute Notlösung dar, um zumindest vorerst die Beschulung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und die alle Beteiligten nur im Bewusstsein mittragen, dass mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wieder eine Normalisierung eintreten wird. Eine schnellstmögliche Lösung für die räumliche Abdeckung des Bedarfs an Unterrichtsräumen ist daher sachlich unabweisbar.
Ab Bereitstellung der Haushaltsmittel wird ein Zeitraum von mindestens 10 Monaten bis zur Übergabe an die Schule - insbesondere für Planung, Vergabeverfahren sowie Liefer- und Bauzeit - benötigt. Wenn die Haushaltsmittel erst in den Haushaltsplan 2022, der am 22.03.2022 beschlossen werden soll, aufgenommen werden sollten, könnte der Erweiterungsbau in Anwendung der Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung zwar im März 2022 begonnen, jedoch frühestens im Januar 2023 fertiggestellt und an die Schule übergeben werden. Die Erstellung der Schulräume wäre mithin nicht zum Schuljahr 2022/23 realisierbar. Mithin ist auch die zeitliche Unabweisbarkeit gegeben.
Zur Deckung des Raumbedarfs soll die Erweiterung der GS in Modulbauweise hergestellt werden, die sich aus baufachlichen und wirtschaftlichen Gründen empfiehlt.
Bei den Deckungsmitteln aus dem Projekt 4E.210214 handelt es sich um unechte Deckungsmittel, die nachzuveranschlagen sind.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4E.210214.01.505 / 421110 | GS Comeniusstraße / Verbess.GTB-San./ Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen
| 309.000 |
Minder- auszahlungen
| 4E.210214.02.500.213 / 787110 |
GS Comeniusstraße / Verbess.GTB-San./ Hochbaumaßnahmen – Projekte
| 1.236.000 |
