Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Als städtische Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss bei der Stadt Braunschweig werden bestellt:


      1. Ratsherr Matthias Disterheft

 

 

      2. Herr Hennig Brandes.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach dem Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in der Fassung vom 10. Februar 2003 ist in Landkreisen und kreisfreien Städten ein Grundstücksverkehrs-ausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss bzw. sein rechtlicher Vorläufer besteht in der Stadt Braunschweig bereits seit 1948. Aufgabe des Grundstücksverkehrsausschusses ist es, über Genehmigungsanträge zu entscheiden, die aufgrund von Veräußerungsvorgängen und Pachtverträgen land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zu stellen sind.

 

Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören an:

 

  1. drei vom Rat auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen sowie

 

  1. zwei vom Rat gewählte Personen, die zum Rat wählbar sein müssen.

 

Zu I.:

 

Mit Ratsbeschluss vom 11. Mai 2021 (Drucksache 21-15551) wurden die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen Personen

 

  • Frau Henrike Orlowski
  • Herr Christian Telge
  • Herr Manfred Walkemeyer

 

für die Dauer von sechs Jahren (Dauer der Wahlperiode der Kammerversammlung) gewählt.

 

Zu II.:

 

Als bisherige städtische Mitglieder der letzten Wahlperiode des Rates wurden der Ratsherr Matthias Disterheft und Herr Henning Brandes per Ratsbeschluss vom 1. November 2016 (Drucksache 16-03033) bestellt.

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode sind erneut zwei Personen vom Rat zu bestimmen. Die stärksten Fraktionen im neuen Rat sind die SPD mit 16 Sitzen und die Bündnis 90/Die Grünen sowie die CDU, mit jeweils 12 Sitzen.

 

Die Sitzverteilung im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach dem zuletzt am 13. Oktober 2021 mit Wirkung zum 1. November 2021 geänderten Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, dort § 71 i. V. m. § 73 NKomVG. Hiernach werden die Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

Das Vorschlagsrecht zum ersten Sitz obliegt somit der SPD-Fraktion. Bezüglich des zweiten Sitzes haben sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU darauf geeinigt, dass dieser ohne Losverfahren an die CDU geht.

 

Die gewählten Vertreter/innen sollten aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sein, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen. Sie dürfen nicht gleichzeitig ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen sein. Sie müssen nicht Ratsfrauen oder Ratsherren sein.

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