Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17271
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindepsychiatrisches Zentrum in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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25.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Gemeindepsychiatrische Zentrum in Braunschweig wurde als Modellprojekt 2019 im Gesundheitsamt eingerichtet und verfolgt das Ziel, die bestehenden Ressourcen von Anbietern sozialpsychiatrischer Hilfen optimal zu verknüpfen, um eine multiprofessionelle, teambasierte und mobil-ambulante Versorgung zu erreichen.
Hintergrundinformationen zum Modellprojekt sowie die bisherigen Entwicklungen im Strukturaufbau im Gemeindepsychiatrischen Zentrum sind der Anlage zu entnehmen.
Das Modellprojekt hatte ursprünglich eine angesetzte Laufzeit von Oktober 2019 bis Ende Dezember 2021. Bedingt durch die Coronapandemie konnte eine Vielzahl geplanter Prozesse in der Projektphase nicht durchgeführt werden. Auch gewährte Fördermittel konnten entsprechend nicht umfänglich eingesetzt werden.
Auf Antrag der Verwaltung hat das Land im Januar 2021 die Projektlaufzeit verlängert und weitere finanzielle Förderung angekündigt. Eine fernmündliche Nachfrage im Psychiatriereferat des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) ergab, dass für 2022 Gelder in Höhe von ca. 77.000,00 € für die weitere finanzielle Förderung des Gemeindepsychiatrischen Zentrum in Braunschweig eingeplant würden.
Am 13.10.2021 erreichte die Verwaltung die Information, dass eine weitere Förderung und Verlängerung der Projektphasen in 2022 nicht stattfinden soll. Neben der Stadt Braunschweig sind auch die zweite Modellkommune Landkreis Cuxhaven sowie die über die Gesundheitsregion geförderte Modellregion Heidekreis betroffen.
Aktuell liegt trotz Nachfrage keine Stellungnahme des Ministeriums vor. Eine fernmündliche Nachfrage beim MS ergab, dass die zugesagten Fördermittel nicht in den Landeshaushalt eingeplant worden sind. Eine sachliche oder nachvollziehbare Begründung blieb offen.
In diversen Arbeitskreisen, beispielweise im Landesfachbeirat oder der Begleitgruppe für die Modellkommunen sind Strategien zur Finanzierung von Leistungen im Gemeinde-psychiatrischen Zentrum diskutiert worden. Die Krankenkassenverbände sehen aktuell keine rechtliche Grundlage zur Finanzierung der Leistungen über das SGB V, ebenso existiert z. Zt. noch kein entsprechender Passus für das SGB IX im Rahmen der Eingliederungshilfe. Innerhalb der Arbeitskreise wurden unter Federführung der Universitätsmedizin Greifswald Standards für die Implementierung von Gemeindepsychiatrischen Zentren in Niedersachsen entwickelt. Diese Standards sehen die Mobilen Behandlungs-Teams als Kernstück der Leistungen im Gemeindepsychiatrischen Zentrum weiter vor. Aus den Erfahrungen der Modellregionen und anhand der entwickelten Standards sollen auch andere Kommunen Gemeindepsychiatrische Zentren etablieren.
Ziel soll es sein, die Gemeindepsychiatrischen Zentren im Rahmen der noch ausstehenden Novellierung des NPsychKG als kommunale Pflichtaufgabe zu verankern.
In den kommenden Jahren sollen auch weitere Möglichkeiten der Finanzierung erschlossen werden; Ziel soll eine Mischfinanzierung aus SGB V, SGB IX und kommunalen Mitteln sein. Erfahrungsgemäß wird dieser Prozess jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aufgrund der Zusage des Ministeriums vom Januar 2021 über eine weitere finanzielle Förderung, verbunden mit einer verlängerten Laufzeit des Modellprojektes, wurden keine zusätzlichen Mittel für das Gemeindepsychiatrische Zentrum in den Haushalt der Stadt für 2022 eingeplant. Während der Modellphase wurde ein Pilotprojekt gestartet, um die erbrachten Leistungen der Kooperationspartner zu finanzieren und den chronisch psychisch erkrankten und schwer erreichbaren Braunschweiger:innen die Unterstützung durch mobile Behandlungsteams anbieten zu können. Dieses Verfahren konnte nur im Rahmen der Modellphase zugesichert werden.
Daher sind mit der zu erwartenden Absage des Ministeriums sowohl der Fortbestand des Gemeindepsychiatrischen Zentrums als solches als auch dessen Leistungen über die Mobilen Behandlungsteams unter Beteiligung der aktuellen Kooperationspartner offen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,5 kB
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