Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16358-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 24.06.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Der Stadtbezirksrat 331 – Nordstadt fordert die Verwaltung zur Entfernung der Reklametafel am Fuß- und Radweg Langer Kamp Ecke Bültenweg (Sichthindernis) auf.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ausgangslage: Die Einmündung Langer Kamp ist wie eine Grundstückszufahrt zu betrachten, da durch die Abpollerung (siehe grüne Markierung im Übersichtsplan) kein Durchgangsverkehr fließen kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung liegen die genehmigten Reklametafeln (roter Balken auf dem Übersichtsplan siehe Anlage) zwar im Sichtfeld der aus dem Langer Kamp kommenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, stellen allerdings keine Sicherheitsgefährdung dar. Das begründet sich aus der Fahrdynamik. Personen aus dem Langen Kamp kommend müssen sich bis zum Fußweg des Bültenweges langsam herantasten, um die aus Süden kommenden Radfahrenden auf dem straßenbegleitenden Einrichtungsradweg wahrnehmen und gen Norden auf den Radweg einbiegen zu können.
 

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Anlagen

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