Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs Geschäfte der laufenden Verwaltung“ erhält mit sofortiger Wirkung die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Wertgrenzen der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG für Verträge, Lieferungen und Leistungen, Bauaufträge, Planungs- und konzeptionelle Gutachten sind seit 2011 unverändert, die Wertgrenzen für die Einleitung bzw. die vergleichsweise Beendigung gerichtlicher Verfahren seit 2016.

Die Wertgrenzen waren den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

Zudem enthält lit. g) der Richtlinie aktuell noch Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, welche auf die Flüchtlingskrise in den Jahren 2015/2016 und die Anfänge der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Diese könnten nun entfallen, nachdem die Sondersituationen haushaltsrechtlich nicht mehr bestehen.

 

Die bisher geltende Fassung ist aus Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Neufassung der Richtlinie des Rates ist in der Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen

gegenüber der Anlage 1 sind fettgedruckt.
 

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Anlagen

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