Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16787-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wendeschleife Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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18.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 26.08.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG)
„Die Verwaltung bzw. das Stadtbahnteam werden gebeten, in den weiteren Gesprächen mit den Fördermittelgebern zu beraten, ob der Bau der Wendeschleife Gliesmarode vermieden werden könnte. Die BSVG würde als Kompensation für die Übergangszeit bis zum möglichen Bau der Stichstrecke nach Querum, dafür höhere Betriebskosten haben. Sollte das neue Teilprojekt Querum nicht förderfähig sein, würde der Bau der Wendeschleife auf Grundlage dieser Erkenntnis gebaut werden.“
Stellungnahme der Verwaltung
Das Anliegen des Stadtbezirksrates ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die Verwaltung wird in den Gesprächen mit den Fördermittelgebern den konkreten Sachverhalt auf Grundlage der aktuellen Beschluss- und Erkenntnislage ansprechen, über das Gesprächsergebnis informieren und sich ggf. ergebende Optionen darstellen.
Die Planungen für die Wendeschleife Gliesmarode werden bis auf Weiteres unverändert fortgeführt, um das Teilprojekt Volkmarode Nord nicht zu gefährden.
