Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16787-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 26.08.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Die Verwaltung bzw. das Stadtbahnteam werden gebeten, in den weiteren Gesprächen mit den rdermittelgebern zu beraten, ob der Bau der Wendeschleife Gliesmarode vermieden werden könnte. Die BSVG würde als Kompensation für die Übergangszeit bis zum möglichen Bau der Stichstrecke nach Querum, dafür höhere Betriebskosten haben. Sollte das neue Teilprojekt Querum nicht förderfähig sein, würde der Bau der Wendeschleife auf Grundlage dieser Erkenntnis gebaut werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Anliegen des Stadtbezirksrates ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die Verwaltung wird in den Gesprächen mit den Fördermittelgebern den konkreten Sachverhalt auf Grundlage der aktuellen Beschluss- und Erkenntnislage ansprechen, über das Gesprächsergebnis informieren und sich ggf. ergebende Optionen darstellen.

 

Die Planungen für die Wendeschleife Gliesmarode werden bis auf Weiteres unverändert fortgeführt, um das Teilprojekt Volkmarode Nord nicht zu gefährden.


 

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