Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17163
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den Organen des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V. werden neben Herrn Dr. Steinführer, Referat Stadtarchiv, benannt:
Herr Ratsherr Michel Winckler
Herr Ratsherr Robert Glogowski
2. Zum Stimmführer nach § 6 Abs. 4 der Vereinssatzung wird gewählt:
Herr Dr. Henning Steinführer
3. Der Mitgliederversammlung des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V. wird vorgeschlagen, in den erweiterten Vorstand zu wählen:
Herr Dr. Henning Steinführer
4. Der Mitgliederversammlung des Vereins Braunschweigische Landschaft e. V. wird vorgeschlagen, die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins
Frau Dr. Anja Hesse
zu übertragen.
Die Bestellungen und Wahlen erfolgen für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Braunschweig bzw. für die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses zur Stadt Braunschweig, längstens jedoch bis zum Ende der 20. Ratsperiode.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 2 der Vereinssatzung hat die Braunschweigische Landschaft e. V. an der Pflege und Förderung der kulturellen und historischen Belange der Region Süd-Ost-Niedersachsen mitzuwirken. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der erweiterte Vorstand sowie der Beirat.
Mitgliederversammlung
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung gehört neben den beiden Mitgliedern, die aus der jeweiligen Vertretungskörperschaft der kommunalen Gebietskörperschaft benannt werden, die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte der Mitgliederversammlung an. Dieser kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters soll weiterhin durch Herrn Dr. Steinführer vom Referat Wissenschaft und Stadtarchiv wahrgenommen werden. Gemäß dem Besetzungsverfahren sind die SPD-Fraktion als stärkste Fraktion und die zweitstärkste Fraktion vorschlagsberechtigt. Aufgrund der gleichen Sitzanzahl der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müsste das Los entscheiden. In interfraktionellen Gesprächen zwischen den betroffenen Fraktionen wurde jedoch entschieden, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Vorschlagsrecht erhält. Entsprechend sind vorschlagsberechtigt die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für jeweils ein Mitglied.
Bisher gehörten der Mitgliederversammlung neben Herrn Dr. Steinführer Herr Ratsherr Dennis Scholze und Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel an.
Stimmführer/Stimmführerin
In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte Mitglied je eine Stimme. Die Stimmabgabe eines jeden Mitgliedes erfolgt nach § 6 Abs. 4 der Satzung jeweils durch eine Stimmführerin oder einen Stimmführer des einzelnen Mitgliedes. Stimmführer ist einer der Vertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung. Zuletzt wurde Herr Dr. Steinführer zum Stimmführer gewählt. Das Stimmrecht einer Vertretungskörperschaft kann nur einheitlich ausgeübt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Wahl von Herrn Dr. Steinführer zum Stimmführer wünschenswert.
Erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht nach § 8 Abs. 1 der Vereinssatzung aus
a) dem Vorstand
b) je einer Vertreterin/einem Vertreter jedes stimmberechtigten Mitgliedes, dass nicht bereits durch die Besetzung der Position der/des ersten und der/des zweiten Vorsitzenden im Vorstand vertreten ist sowie
c) der Vorsitzenden dem Vorsitzenden des Beirates.
Die Stadt hat nach b) Anspruch auf einen Sitz im erweiterten Vorstand, da sie im Vorstand anderweitig nicht vertreten ist.
Die Vorstandsmitglieder zu b) werden nach den Satzungsbestimmungen von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der jeweiligen Mitglieder gewählt.
In der Vergangenheit wurden die Interessen der Stadt im erweiterten Vorstand des Vereins durch Herrn Dr. Steinführer wahrgenommen. Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, der Mitgliederversammlung des Vereins vorzuschlagen, Herrn Dr. Steinführer erneut in den erweiterten Vorstand zu wählen.
Ehrenamtliche Geschäftsführung
Mit Beschluss des Rates vom 28. Februar 2012 wurde Frau Dezernentin Dr. Hesse die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins übertragen. Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, die ehrenamtliche Geschäftsführung weiterhin durch Frau Dezernentin Dr. Hesse wahrnehmen zu lassen.
