Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17102
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlagszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Zur Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben (Personal- und Sachkosten) für den
Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung erhalten freie Träger der Jugendhilfe Abschläge
in angemessener Höhe. Grundlage für die Höhe der Abschläge sind maximal die im
abgelaufenen Haushaltsjahr bewilligten Zuwendungen im Rahmen von Festbetrags- und
Fehlbedarfsfinanzierungen. Diese Zahlungen sind Abschläge auf die im Jahr 2022 zu
bewilligenden Zuwendungen und stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass die
Haushaltssatzung 2022 mit den entsprechenden Ansätzen verabschiedet, genehmigt und
bekannt gegeben wird.
Folgende freie Träger der Jugendhilfe erhalten Abschläge:
- der Verein Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V. (BEJ),
Mondo X, DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und
Alleinerziehende, Deutscher Kinderschutzbund (Ortsverband Braunschweig e. V.),
„der weg“ – Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e. V., Netzwerk
Nächstenliebe e. V., Verband alleinstehender Mütter und Väter (Ortsverband
Braunschweig e. V.), Remenhof-Stiftung gGmbH und AWO Bezirksverband
Braunschweig e. V. für die Sicherstellung des Familien-Service-Büros, das Haus der
Familie GmbH,
- die freien Träger von Kindertagesstätten (Betriebsträgerkindertagesstätten,
Regelkindertagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und Betriebskindertagesstätten),
- der Dachverband der Elterninitiativen Braunschweigs,
- das Mütterzentrum Braunschweig – Mehrgenerationenhaus,
- die freien Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinder- und
Teenyklubs, Schulkindbetreuungsgruppen, der Förderkreis für ausländische
Arbeitnehmer e. V. als Träger des Nachbarschaftsladens Hamburger Straße, der
Jugendring Braunschweig, die großen Jugendverbände und das Jugend- und
Internetcafe St. Cyriakus, die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit,
- die Träger der Sprachförderung für die Integration von Kindern und Jugendlichen aus
Aussiedler- und Ausländerfamilien,
- die Volkshochschule (VHS Arbeit und Beruf GmbH),
- die Träger zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich,
- Diakonie für Schulsozialarbeiter an Grundschulen, Caritas für Pro-Aktiv-Center (PACE) und Allianz für die Region für Berufsorientierung in Braunschweig (BOBS), AWO Kreisverband Braunschweig e. V. für das Braunschweiger Fanprojekt und die Medienkoordination,
- der Verein zur Förderung körperbehinderter Kinder e. V.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 darf die Stadt Braunschweig gemäß
§ 116 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist
oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Träger, die aufgrund von Jugendhilfeausschuss- und Ratsbeschlüssen laufende
Zuschüsse zu den Betriebskosten im Rahmen von Festbetrags- bzw.
Fehlbedarfsfinanzierungen erhalten, benötigen Abschlagszahlungen zur Finanzierung der
anfallenden notwendigen Ausgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Um
den Bestand der genannten Einrichtungen nicht zu gefährden, ist die Leistung von
Abschlagszahlungen im notwendigen Umfang erforderlich.
