Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben (Personal- und Sachkosten) für den

Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung erhalten freie Träger der Jugendhilfe Abschläge

in angemessener he. Grundlage für die Höhe der Abschläge sind maximal die im

abgelaufenen Haushaltsjahr bewilligten Zuwendungen im Rahmen von Festbetrags- und

Fehlbedarfsfinanzierungen. Diese Zahlungen sind Abschläge auf die im Jahr 2022 zu

bewilligenden Zuwendungen und stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass die

Haushaltssatzung 2022 mit den entsprechenden Ansätzen verabschiedet, genehmigt und

bekannt gegeben wird.

 

Folgende freie Träger der Jugendhilfe erhalten Abschläge:

 

  1. der Verein Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V. (BEJ),

Mondo X, DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und

Alleinerziehende, Deutscher Kinderschutzbund (Ortsverband Braunschweig e. V.),

der weg“ Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e. V., Netzwerk

chstenliebe e. V., Verband alleinstehender Mütter und Väter (Ortsverband

Braunschweig e. V.), Remenhof-Stiftung gGmbH und AWO Bezirksverband

Braunschweig e. V. für die Sicherstellung des Familien-Service-Büros, das Haus der

Familie GmbH,

 

  1. die freien Träger von Kindertagesstätten (Betriebsträgerkindertagesstätten,

Regelkindertagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und Betriebskindertagesstätten),

 

  1. der Dachverband der Elterninitiativen Braunschweigs,

 

  1. das Mütterzentrum Braunschweig – Mehrgenerationenhaus,

 

  1. die freien Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinder- und

Teenyklubs, Schulkindbetreuungsgruppen, der Förderkreis für ausländische

Arbeitnehmer e. V. als Träger des Nachbarschaftsladens Hamburger Straße, der

Jugendring Braunschweig, die gren Jugendverbände und das Jugend- und

Internetcafe St. Cyriakus, die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit,

 

  1. die Träger der Sprachförderung für die Integration von Kindern und Jugendlichen aus

Aussiedler- und Ausländerfamilien,

 

  1. die Volkshochschule (VHS Arbeit und Beruf GmbH),

 

  1. die Träger zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich,

 

  1. Diakonie für Schulsozialarbeiter an Grundschulen, Caritas für Pro-Aktiv-Center (PACE) und Allianz für die Region für Berufsorientierung in Braunschweig (BOBS), AWO Kreisverband Braunschweig e. V. für das Braunschweiger Fanprojekt und die Medienkoordination,

 

  1. der Verein zur Förderung körperbehinderter Kinder e. V.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 darf die Stadt Braunschweig gemäß

§ 116 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Rahmen der

vorläufigen Haushaltsführung nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist

oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Die Träger, die aufgrund von Jugendhilfeausschuss- und Ratsbeschlüssen laufende

Zuschüsse zu den Betriebskosten im Rahmen von Festbetrags- bzw.

Fehlbedarfsfinanzierungen erhalten, benötigen Abschlagszahlungen zur Finanzierung der

anfallenden notwendigen Ausgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Um

den Bestand der genannten Einrichtungen nicht zu gefährden, ist die Leistung von

Abschlagszahlungen im notwendigen Umfang erforderlich.
 

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