Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17103
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau Sanierungsstau in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für die nachstehenden Maßnahmen werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe folgende Zuwendungen gewährt:
Träger | Einrichtung | Maßnahme | Zuwendungshöhe |
Ev.-luth. Kirchenverband | St. Andreas | Dachsanierung | bis zu 143.000 € |
Ev.-luth. Kirchenverband | Mascherode | Dachsanierung | bis zu 143.000 € |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe beschlossen (DS 21-16091).
Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.
Der ev.-luth. Kirchenverband hat für seine nicht angemieteten Einrichtungen St. Andreas und Mascherode im Dezember 2020 Anträge auf Sanierungsmittel gestellt. Die Finanzierung der Maßnahmen ist wie folgt vorgesehen:
| St. Andreas | Mascherode |
Maßnahme | Dachsanierung | Dachsanierung |
Gesamtkosten | 201.274 € | 181.189 € |
Eigenanteil | 58.274 € | 38.189 € |
Max. Zuwendung | 143.000 € | 143.000 € |
Die Voraussetzungen der Richtlinie sind erfüllt, die erforderliche Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement ist erfolgt.
Für das Jahr 2021 stehen 572.000 € für Zuwendungen nach der o. a. Richtlinie zur Verfügung, davon wurden 286.000 € aus dem Jahr 2020 übertragen. Mit der Bewilligung dieser Anträge werden die übertragenen Mittel verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2021 stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
