Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-17202

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2020-2026 S.89 steht, dass „In Neubaugebieten mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern beträgt der Kita-Bedarf grundsätzlich 15 Krippen- und 20 Kindergartenplätze pro 100 Wohneinheiten.“ Begründung Bebauungsplan WA69 „Vor den Hörsten“ Pkt.5.8. „Rechnerischer Bedarf von 17 Kindergarten- und 13 Krippenplätzen“, Begründung Bebauungsplan BV17 „Beberbachaue“ Pkt.5.9. „Rechnerischer Bedarf 7-8 Kindergarten- und 5-6 Krippenplätzen“.

 

Seit dem 1.08.2013 haben Kinder bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfüllt werden.

 

Hieraus resultieren folgende Fragen:

 

  1. Wenn jedes einjährige Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat, wieso ist die in Braunschweig angestrebte Quote bei 45% ?

 

  1. Obwohl der rechnerische Bedarf durch die vorhandenen Kindertagesstätten nicht gedeckt werden kann, wurde die in den Verkaufsgesprächen Neubaugebiet „Vor den Hörsten“ beworben 1200m2 große Kita-Fläche bis heute nicht umgesetzt. Warum?

 

  1. Was ist zukünftig auf der vorgehaltenen Fläche geplant?

 

 

Gez.

 

Tatjana Jenzen

BIBS
 

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