Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17109
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von bis zu drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder ehrenamtlichen Stellvertretern des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Rat der Stadt wählt gemäß § 81 Absatz 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der
Stadt Braunschweig aus den Beigeordneten die der Anlage zu entnehmenden drei
ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
Die Reihenfolge der Stellvertretung ist zu bestimmen, sofern sie bestehen soll.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aus dem Kreis der Beigeordneten wählt der Rat in seiner ersten Sitzung gemäß
§ 81 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung bis zu drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der
repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des
Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie ihrer
Pflichtenbelehrung vertreten.
Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, wenn sie
bestehen soll. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter führen die Bezeichnung
Bürgermeisterin oder Bürgermeister.
Gewählt wird nach § 67 NKomVG schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch
Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines
Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Rates gestimmt hat. Wird
dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im
zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden
sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 kB
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