Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt gemäß § 81 Absatz 2 des Niedersächsischen

Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der

Stadt Braunschweig aus den Beigeordneten die der Anlage zu entnehmenden drei

ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

 

Die Reihenfolge der Stellvertretung ist zu bestimmen, sofern sie bestehen soll.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aus dem Kreis der Beigeordneten wählt der Rat in seiner ersten Sitzung gemäß

§ 81 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung bis zu drei ehrenamtliche

Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der

repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses

einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des

Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie ihrer

Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, wenn sie

bestehen soll. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter führen die Bezeichnung

rgermeisterin oder Bürgermeister.

 

Gewählt wird nach § 67 NKomVG schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch

Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines

Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Rates gestimmt hat. Wird

dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im

zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden

sind.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise