Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17112
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Ältestenrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 6 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (GO) besteht der Ältestenrat aus neun Mitgliedern:
- der oder dem Ratsvorsitzenden
- dem Oberbürgermeister
- den Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern nach § 10 Abs. 6 GO und
- bis zu sechs von den Fraktionen oder Gruppen zu benennenden Ratsmitgliedern.
Die GO bestimmt, dass bei der Besetzung § 71 Absatz 2, Absatz 3, Absatz 5 und Absatz 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Anwendung findet.
Die/Der Ratsvorsitzende und die Bürgermeister/innen werden auf die Vorschläge der Fraktionen oder Gruppen angerechnet; steht einer Fraktion oder Gruppe danach noch ein Sitz zu, ist vorrangig die/der Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende zu benennen. Soweit sie nicht bereits nach der Sitzverteilung Mitglieder des Ältestenrates sind, sind zusätzlich die Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzenden und die stellvertretenden Ratsvorsitzenden berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
Die Berechnung der Sitzverteilung gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG ergibt für die Vergabe des 8. Sitzes für die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und der Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI gleiche Zahlenbruchteile, so dass ein Losentscheid zwischen den Fraktionen/Gruppe erforderlich ist. Der Losentscheid kann entfallen, wenn sich die Beteiligten vorab einigen.
Ein Mitglied des Ältestenrates, das an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, kann durch eine/ einen der beiden von seiner Ratsfraktion benannten Vertreter/innen vertreten werden.
Die sich hiernach ergebende Sitzverteilung stellt der Rat durch Beschluss fest.
Der Rat kann einstimmig ein anderes Verfahren beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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125,4 kB
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